
Landeshauptstadt Kiel, Amt für Gesundheit
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Schleswig-Holstein. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Schleswig-Holstein.
AntragErlaubnis
- Website
- Seite der Behörde[1]
- Zuständig für
- Kiel, Landeshauptstadt[1]
- Prüfung bei
- Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt
- Geprüft wird bei
- Kreis Nordfriesland, Gesundheitsamt
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 HeilprGDV 1; Gebühren nach der 12. Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel[1]
Besonderheiten
- Die Landeshauptstadt Kiel stellt Ihnen auch die Gebühren des Kreises Nordfriesland für die schriftliche und die mündlich-praktische Überprüfung in Rechnung.[1]
- Bei Zurückweisung eines Widerspruchs fallen 68,75 € Gebühr (nach Aktenlage 117 €) sowie 200 € Auslagen für die Stellungnahme des Kreises Nordfriesland an.[1]
- Anliegen richten Sie per E-Mail an [email protected].[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Antragsfrist
- Anmeldefrist zwei Monate vor der schriftlichen Überprüfung: 03.01.2027 für den Termin am 03.03.2027, 01.07.2027 für den Termin am 01.09.2027[1]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis | 182 €[1] | 12. Verwaltungsgebührensatzung Kiel |
| Ablehnung der Erlaubnis | 136,50 €[1] | 12. Verwaltungsgebührensatzung Kiel |
| Erlaubnis nach Entscheidung nach Aktenlage | 312 €[1] | 12. Verwaltungsgebührensatzung Kiel |
| Ablehnung nach Entscheidung nach Aktenlage | 234 €[1] | 12. Verwaltungsgebührensatzung Kiel |
Unterlagen
- Anlage 1: Erklärung, die Heilkunde nur auf dem Gebiet der Psychotherapie auszuüben[1]
Quellen
- [1]Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen (Zuständigkeitsfinder) · Landeshauptstadt Kiel · abgerufen am 19.10.2026