
Heilpraktikerprüfung in Saarland
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Wo Sie in Saarland den Antrag auf die Heilpraktikererlaubnis stellen, wer Sie prüft, welche Termine veröffentlicht sind und welche Gebühren anfallen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist, zeigt der Termin-Finder.
Auf einen Blick
- Antrag
- Prüfung
- Nächster belegter Termin
- Termin noch nicht veröffentlicht
Kommende Termine
Für Saarland ist derzeit kein kommender Prüfungstag veröffentlicht. Die Regeltermine der Stellen stehen unten.
Hier stehen nur Termine, die eine Stelle selbst veröffentlicht hat. Termine werden nicht aus einer Regel errechnet.
Regionalverband Saarbrücken (Ordnungsamt als Erlaubnisbehörde, Gesundheitsamt für die Überprüfung)
- Anschrift
- Regionalverband Saarbrücken, Ordnungsamt, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken[2]
- Zuständig für
- ganz Saarland (6 Kreise und kreisfreie Städte)[3]
- Rechtsgrundlage
- § 1 Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts vom 12. Juni 2024 (gültig ab 28.06.2024)[3]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Den Antrag stellen Sie beim Regionalverband Saarbrücken als unterer Verwaltungsbehörde; die Unterlagen gehen von dort an das Gesundheitsamt des Regionalverbands, das für das ganze Saarland prüft und schriftlich einlädt.[1]
- Wohnen Sie in einem anderen Bundesland, müssen Sie konkret nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie im Saarland tätig werden wollen; eine bloße Absichtserklärung reicht nicht.[2]
- Für die Erteilung der Erlaubnis sieht das Allgemeine Gebührenverzeichnis einen Rahmen von 58 bis 133 € vor (Nr. 433).[5]
- Für die mündliche Überprüfung kommen die Kosten für die Beisitzer hinzu; die Gebühren der Überprüfung erhebt das Gesundheitsamt.[2]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[1]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[4](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[4](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Antragsfrist
- 30. November für die Überprüfung im Frühjahr, 30. Juni für die Überprüfung im Herbst (vollständiger Antrag mit allen Anlagen)[2]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Schriftlicher Teil | 203 €[5] | Allgemeines Gebührenverzeichnis Saarland Nr. 637 Ziff. 2.2 |
| Mündlicher Teil, zuzüglich der Kosten für die Beisitzer | 134 €[1] | |
| Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis (in der Regel; 98 € werden vorab erhoben) | 130 €[2] |
Unterlagen
- Antrag, formlos oder mit dem Formblatt[2]
- Lichtbild (Farbe)[2]
- Lebenslauf[2]
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, nicht älter als drei Monate (Empfänger: Regionalverband Saarbrücken, Ordnungsamt)[2]
- Attest des Hausarztes im Original über die gesundheitliche und geistige Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule (Original oder beglaubigte Kopie)[2]
- Bei erstem Wohnsitz außerhalb des Saarlandes: Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde[2]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[4](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[4](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Antragsfrist
- 30. November für die Überprüfung im Frühjahr, 30. Juni für die Überprüfung im Herbst (vollständiger Antrag mit allen Anlagen)[2]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Schriftlicher Teil | 203 €[5](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | Allgemeines Gebührenverzeichnis Saarland Nr. 637 Ziff. 2.2 |
| Mündlicher Teil, zuzüglich der Kosten für die Beisitzer | 134 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis (in der Regel; 98 € werden vorab erhoben) | 130 €[2](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) |
Unterlagen
- Antrag, formlos oder mit dem Formblatt[2]
- Lichtbild (Farbe)[2]
- Lebenslauf[2]
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, nicht älter als drei Monate (Empfänger: Regionalverband Saarbrücken, Ordnungsamt)[2]
- Attest des Hausarztes im Original über die gesundheitliche und geistige Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule (Original oder beglaubigte Kopie)[2]
- Bei erstem Wohnsitz außerhalb des Saarlandes: Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde[2]
- Diplom- bzw. Master-Urkunde in Psychologie mit Zeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)[2]
- Nachweis über Aus- und Fortbildung bzw. Tätigkeiten im Bereich der Psychotherapie[2]
- Erklärung, dass Sie sich ausschließlich im Bereich der Psychotherapie heilkundlich betätigen werden[2]
Sektoral: Physiotherapie
- Antragsfrist
- 30. November für die Überprüfung im Frühjahr, 30. Juni für die Überprüfung im Herbst (vollständiger Antrag mit allen Anlagen)[2]
Unterlagen
- Antrag, formlos oder mit dem Formblatt[2]
- Lichtbild (Farbe)[2]
- Lebenslauf[2]
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, nicht älter als drei Monate (Empfänger: Regionalverband Saarbrücken, Ordnungsamt)[2]
- Attest des Hausarztes im Original über die gesundheitliche und geistige Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule (Original oder beglaubigte Kopie)[2]
- Bei erstem Wohnsitz außerhalb des Saarlandes: Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde[2]
- Erlaubnisurkunde als Physiotherapeut (Original oder beglaubigte Kopie)[2]
- Nachweis über Aus- und Fortbildung bzw. Tätigkeiten im Bereich der Physiotherapie[2]
- Erklärung, dass Sie sich ausschließlich im Bereich der Physiotherapie betätigen werden[2]
- Die eingeschränkte Überprüfung umfasst u. a. Anamnese orthopädischer Krankheiten, Erkennen von Notfällen und schwerwiegenden Begleiterkrankungen, Behandlungsverbote, Kontraindikationen, Hygiene und medizinische Fachbegriffe.[1]
Sektoral: Podologie
- Antragsfrist
- 30. November für die Überprüfung im Frühjahr, 30. Juni für die Überprüfung im Herbst (vollständiger Antrag mit allen Anlagen)[2]
Unterlagen
- Antrag, formlos oder mit dem Formblatt[2]
- Lichtbild (Farbe)[2]
- Lebenslauf[2]
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, nicht älter als drei Monate (Empfänger: Regionalverband Saarbrücken, Ordnungsamt)[2]
- Attest des Hausarztes im Original über die gesundheitliche und geistige Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule (Original oder beglaubigte Kopie)[2]
- Bei erstem Wohnsitz außerhalb des Saarlandes: Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde[2]
- Erlaubnisurkunde als Podologe (Original oder beglaubigte Kopie)[2]
- Nachweis über Aus- und Fortbildung bzw. Tätigkeiten im Bereich der Podologie[2]
- Erklärung, dass Sie sich ausschließlich im Bereich der Podologie betätigen werden[2]
- Die eingeschränkte Überprüfung umfasst u. a. Anamnese orthopädischer Krankheiten, Erkennen von Notfällen und schwerwiegenden Begleiterkrankungen, Behandlungsverbote, Kontraindikationen, Hygiene und medizinische Fachbegriffe.[1]
Sektoral: Logopädie
- Antragsfrist
- 30. November für die Überprüfung im Frühjahr, 30. Juni für die Überprüfung im Herbst (vollständiger Antrag mit allen Anlagen)[2]
Unterlagen
- Antrag, formlos oder mit dem Formblatt[2]
- Lichtbild (Farbe)[2]
- Lebenslauf[2]
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, nicht älter als drei Monate (Empfänger: Regionalverband Saarbrücken, Ordnungsamt)[2]
- Attest des Hausarztes im Original über die gesundheitliche und geistige Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule (Original oder beglaubigte Kopie)[2]
- Bei erstem Wohnsitz außerhalb des Saarlandes: Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde[2]
- Erlaubnisurkunde als Logopäde (Original oder beglaubigte Kopie)[2]
- Nachweis über Aus- und Fortbildung bzw. Tätigkeiten im Bereich der Logopädie[2]
- Erklärung, dass Sie sich ausschließlich im Bereich der Logopädie betätigen werden[2]
Quellen
- [1]Heilpraktikerüberprüfung (Merkblatt des Gesundheitsamts) · Regionalverband Saarbrücken, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Heilpraktikerwesen · Regionalverband Saarbrücken · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts vom 12. Juni 2024 · Saarland · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Allgemeines Gebührenverzeichnis, 52. Änderung · Saarland, Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (Download) · abgerufen am 19.10.2026
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