
Gesundheitsamt Bremen
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bremen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bremen.
Prüfung
- Zuständig für
- ganz Bremen (2 Kreise und kreisfreie Städte)[1]
- Antrag bei
- Ordnungsamt Bremen, Referat 13 – Gefahrenabwehr
- Antrag bei
- Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Bremerhaven
- Rechtsgrundlage
- Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vom 16.12.2020, Nr. 3.4 (Brem.ABl. 2021 Nr. 8)[1]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]
Besonderheiten
- Das Gesundheitsamt Bremen prüft für das ganze Land Bremen.[1]
- Die Ladung erhalten Sie spätestens vier Wochen vor dem Termin; teilen Sie spätestens fünf Wochen vorher mit, dass Sie erst am übernächsten Termin teilnehmen möchten, wird der Termin verschoben.[1]
- Für Antragsteller aus Bremerhaven kann die Überprüfung durch einen Arzt des Magistrats der Stadt Bremerhaven vorgenommen werden.[1]
- Das Ordnungsamt leitet die Anträge für die Märzprüfung bis 1. Februar und für die Oktoberprüfung bis 1. September an das Gesundheitsamt weiter.[1]
- Über einen Widerspruch entscheidet ein Gutachterausschuss bei der Senatorin; dabei ist eine erneute mündlich-praktische Prüfung möglich.[1]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[1]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Antragsfrist
- Anmeldung bis etwa acht Wochen vor dem Termin der schriftlichen Überprüfung; das genaue Datum nennt das Ordnungsamt.[2]
- Wiederholung
- Die Erlaubnis kann mehrfach beantragt werden; eine Begrenzung der Versuche ist nicht vorgesehen.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Heilpraktikerüberprüfung (schriftlicher und mündlich-praktischer Teil) | 552 €[4] | GesundheitsKostV 510.10 |
| nur schriftlicher Teil | 239 €[4] | GesundheitsKostV 510.11 |
- Zum mündlich-praktischen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat.[1]
- Stellen Sie sich aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres dem mündlich-praktischen Teil, wird der Antrag abgelehnt.[1]
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: Der mündlich-praktische Teil findet etwa 4 bis 8 Wochen nach dem schriftlichen Teil statt.[2] · Der mündlich-praktische Teil findet für die Märzgruppe von April bis August, für die Oktobergruppe von November bis Februar statt.[1]
- Für eine Nachprüfung nur im therapeutischen Bereich beträgt die Gebühr 239 € (Gesundheitskostenverzeichnis Nr. 510.12).[4]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[1]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Langjährige fremdtherapeutische Tätigkeit oder ein Psychologie-Abschluss mit dem Fach Klinische Psychologie; einen Anspruch auf die Überprüfung nach Aktenlage gibt es nicht.[1]
- Antragsfrist
- Anmeldung bis etwa acht Wochen vor dem Termin der schriftlichen Überprüfung; das genaue Datum nennt das Ordnungsamt.[2]
- Wiederholung
- Die Erlaubnis kann mehrfach beantragt werden; eine Begrenzung der Versuche ist nicht vorgesehen.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Heilpraktikerüberprüfung Psychotherapie (schriftlicher und mündlich-praktischer Teil) | 552 €[4] | GesundheitsKostV 510.13 |
| nur schriftlicher Teil | 239 €[4] | GesundheitsKostV 510.14 |
| Überprüfung durch den Amtsarzt nach Aktenlage | 130,50 €[4](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | GesundheitsKostV 510.16 |
Sektoral: Physiotherapie
- Prüfungsform
- nach Aktenlage, schriftlich, mündlich-praktisch[1]
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Eine vom Gesundheitsamt anerkannte Fortbildung von mindestens 60 Zeitstunden, davon 10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde, mit ärztlich geleitetem Abschlusstest (schriftlich mindestens 30 Minuten mit mindestens 75 % richtigen Antworten, mündlich mindestens 15 Minuten).[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Heilpraktikerüberprüfung Physiotherapie | 552 €[4] | GesundheitsKostV 510.15 |
| Überprüfung durch den Amtsarzt nach Aktenlage | 130,50 €[4](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | GesundheitsKostV 510.16 |
- In der Regel findet die Überprüfung nach Aktenlage statt; ohne die anerkannte Fortbildung werden Sie schriftlich und mündlich-praktisch überprüft.[1]
Quellen
- [1]Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Regelung des Verfahrens zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis und zur Durchführung der Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vom 16.12.2020 · Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (Bremen) · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Heilpraktiker · Freie Hansestadt Bremen, Serviceportal · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Gesundheits-Kostenverordnung vom 14.06.2022 (Neufassung der Anlage Gesundheitskostenverzeichnis) · Senat der Freien Hansestadt Bremen · abgerufen am 19.10.2026