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Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Baden-Württemberg. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Baden-Württemberg.

AntragPrüfungErlaubnis
Anschrift
Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe (Sachgebiet Heilpraktiker)[1]
Website
Seite der Behörde[2]
Zuständig für
12 Kreise und kreisfreie Städte[3]

Baden-Baden, Stadtkreis, Calw (Landkreis), Enzkreis, Freudenstadt (Landkreis), Heidelberg, Stadtkreis, Karlsruhe (Landkreis), Karlsruhe, Stadtkreis, Mannheim, Stadtkreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Pforzheim, Stadtkreis, Rastatt (Landkreis), Rhein-Neckar-Kreis

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung; Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift vom 21.03.2025[3]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Zuständig ist das Landratsamt, wenn Ihr erster Wohnsitz im Regierungsbezirk Karlsruhe liegt oder Sie nachweisen, dass Sie sich dort als Heilpraktiker niederlassen wollen.[1]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/bw-lra-karlsruhe.ics)

Vergangene belegte Termine
  • 14.10.2026 (schriftlich)[11]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[1]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
Mündlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: höchstens 45 Minuten[4] · höchstens 60 Minuten[5]
Gruppengröße
bis zu 1 Personen[1]
Antragsfrist
15. Januar für die Überprüfung im März, 15. August für die Überprüfung im Oktober (vollständige Antragsunterlagen)[1]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[7]
Online-Antrag
Online-Antrag der Stelle[1]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[8]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Überprüfung301 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Zuschlag je Person zur schriftlichen Überprüfung30 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
mündliche Überprüfung371 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Erteilung der Erlaubnis200 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Rücknahme des Antrags65 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Ablehnungsverfügung237 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Verschiebung der schriftlichen Überprüfung86 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09

Unterlagen

  • kurzgefasster Lebenslauf[1]
  • gültiger Personalausweis (beidseitige Kopie)[1]
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses einer Hauptschule oder höheren Schule[1]
  • ärztliches Attest über die physische und psychische Eignung, nicht älter als drei Monate[1]
  • Führungszeugnis nach § 30a BZRG (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate, direkt an das Gesundheitsamt[1]
  • Die Teilnehmerzahl ist auf 200 Antragsteller je Jahr begrenzt. Ist sie zum Anmeldeschluss erreicht, wird der Antrag automatisch für den nächsten freien Termin berücksichtigt.[1]
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die Gebühr des jeweiligen Prüfungsteils voll erhoben.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[9]
Schriftlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[9] · 28 Fragen in 56 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[4]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[5](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Gruppengröße
bis zu 1 Personen[9]
Nach Aktenlage
möglich[9]
Diplom oder Bachelor- und Masterabschluss in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie (mindestens 9 ECTS) und zusätzlich ein abgeschlossener, mindestens zweijähriger strukturierter Aus-, Fort- oder Weiterbildungsgang in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Ob ganz oder teilweise von der Überprüfung abgesehen wird, entscheidet die Stelle im Einzelfall. Einen Anspruch auf Freistellung gibt es nicht.[9]
Antragsfrist
15. Januar für die Überprüfung im März, 15. August für die Überprüfung im Oktober (vollständige Antragsunterlagen)[9]
Online-Antrag
Online-Antrag der Stelle[9]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[8]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Überprüfung301 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Zuschlag je Person zur schriftlichen Überprüfung30 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
mündliche Überprüfung534 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Erteilung der Erlaubnis200 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Erlaubniserteilung nach Aktenlage300 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Rücknahme des Antrags65 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Ablehnungsverfügung237 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Verschiebung der schriftlichen Überprüfung86 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
  • Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Antragsteller je Jahr begrenzt. Ist sie zum Anmeldeschluss erreicht, wird der Antrag automatisch für den nächsten freien Termin berücksichtigt.[9]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[10]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[10]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündliche Überprüfung (371 €; mit Beisitzer und Fachprüfer 534 €)371 bis 534 €[6](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Erteilung der Erlaubnis200 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Erlaubniserteilung nach Aktenlage300 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Rücknahme des Antrags65 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Ablehnungsverfügung237 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09

Unterlagen

  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und der Berufsurkunde[10]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[10]
  • Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt.[10]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[10]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[10]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündliche Überprüfung (371 €; mit Beisitzer und Fachprüfer 534 €)371 bis 534 €[6](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Erteilung der Erlaubnis200 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Erlaubniserteilung nach Aktenlage300 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Rücknahme des Antrags65 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Ablehnungsverfügung237 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09

Unterlagen

  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und der Berufsurkunde[10]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[10]
  • Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt.[10]

Sektoral: Logopädie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[10]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[10]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündliche Überprüfung (371 €; mit Beisitzer und Fachprüfer 534 €)371 bis 534 €[6](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Erteilung der Erlaubnis200 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Erlaubniserteilung nach Aktenlage300 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Rücknahme des Antrags65 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Ablehnungsverfügung237 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09

Unterlagen

  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und der Berufsurkunde[10]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[10]
  • Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt.[10]

Sektoral: Ergotherapie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[10]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[10]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündliche Überprüfung (371 €; mit Beisitzer und Fachprüfer 534 €)371 bis 534 €[6](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Erteilung der Erlaubnis200 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Erlaubniserteilung nach Aktenlage300 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Rücknahme des Antrags65 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09
Ablehnungsverfügung237 €[6]GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09

Unterlagen

  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und der Berufsurkunde[10]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[10]
  • Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt.[10]

Lösungsschlüssel

Eigene Antworten zählen: Ergebnis-Check

Quellen

  1. [1]Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker (Infoblatt) · Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Heilpraktiker (Online-Anmeldung) · Landratsamt Karlsruhe · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung, § 2 (Zuständigkeiten Heilpraktiker) · Land Baden-Württemberg (landesrecht-bw.de) · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Heilpraktikererlaubnis beantragen (Leistungsbeschreibung service-bw, Freigabe Sozialministerium) · Sozialministerium Baden-Württemberg (service-bw, hier über Stadt Gerlingen) · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  6. [6]Gebührenverordnung des Landratsamtes Karlsruhe vom 01.10.2019 i. d. F. der 3. Änderungsverordnung vom 01.08.2025, Nr. 41.40.09 · Landratsamt Karlsruhe · abgerufen am 19.10.2026
  7. [7]Anträge, Formulare, Informationsblätter Heilpraktiker · Landratsamt Karlsruhe · abgerufen am 19.10.2026
  8. [8]Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift – HP-VwV) vom 21. März 2025 · Sozialministerium Baden-Württemberg · abgerufen am 19.10.2026
  9. [9]Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (Infoblatt) · Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  10. [10]Heilpraktiker beschränkt auf Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie und Logopädie (Infoblatt) · Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  11. [11]Lösungsschlüssel Heilpraktikerkenntnisüberprüfung (allgemein) – 14. Oktober 2026, Gruppe A · Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026