
Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Baden-Württemberg. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Baden-Württemberg.
- Anschrift
- Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe (Sachgebiet Heilpraktiker)[1]
- Website
- Seite der Behörde[2]
- Zuständig für
12 Kreise und kreisfreie Städte[3]
Baden-Baden, Stadtkreis, Calw (Landkreis), Enzkreis, Freudenstadt (Landkreis), Heidelberg, Stadtkreis, Karlsruhe (Landkreis), Karlsruhe, Stadtkreis, Mannheim, Stadtkreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Pforzheim, Stadtkreis, Rastatt (Landkreis), Rhein-Neckar-Kreis
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung; Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift vom 21.03.2025[3]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Zuständig ist das Landratsamt, wenn Ihr erster Wohnsitz im Regierungsbezirk Karlsruhe liegt oder Sie nachweisen, dass Sie sich dort als Heilpraktiker niederlassen wollen.[1]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/bw-lra-karlsruhe.ics)
Vergangene belegte Termine
- 14.10.2026 (schriftlich)[11]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[1]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
- Mündlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: höchstens 45 Minuten[4] · höchstens 60 Minuten[5]
- Gruppengröße
- bis zu 1 Personen[1]
- Antragsfrist
- 15. Januar für die Überprüfung im März, 15. August für die Überprüfung im Oktober (vollständige Antragsunterlagen)[1]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[7]
- Online-Antrag
- Online-Antrag der Stelle[1]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[8]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| schriftliche Überprüfung | 301 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Zuschlag je Person zur schriftlichen Überprüfung | 30 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| mündliche Überprüfung | 371 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Erteilung der Erlaubnis | 200 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Rücknahme des Antrags | 65 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Ablehnungsverfügung | 237 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Verschiebung der schriftlichen Überprüfung | 86 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
Unterlagen
- kurzgefasster Lebenslauf[1]
- gültiger Personalausweis (beidseitige Kopie)[1]
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses einer Hauptschule oder höheren Schule[1]
- ärztliches Attest über die physische und psychische Eignung, nicht älter als drei Monate[1]
- Führungszeugnis nach § 30a BZRG (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate, direkt an das Gesundheitsamt[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[9]
- Schriftlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[9] · 28 Fragen in 56 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[4]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[5](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Gruppengröße
- bis zu 1 Personen[9]
- Nach Aktenlage
- möglich[9]Diplom oder Bachelor- und Masterabschluss in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie (mindestens 9 ECTS) und zusätzlich ein abgeschlossener, mindestens zweijähriger strukturierter Aus-, Fort- oder Weiterbildungsgang in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Ob ganz oder teilweise von der Überprüfung abgesehen wird, entscheidet die Stelle im Einzelfall. Einen Anspruch auf Freistellung gibt es nicht.[9]
- Antragsfrist
- 15. Januar für die Überprüfung im März, 15. August für die Überprüfung im Oktober (vollständige Antragsunterlagen)[9]
- Online-Antrag
- Online-Antrag der Stelle[9]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[8]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| schriftliche Überprüfung | 301 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Zuschlag je Person zur schriftlichen Überprüfung | 30 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| mündliche Überprüfung | 534 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Erteilung der Erlaubnis | 200 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Erlaubniserteilung nach Aktenlage | 300 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Rücknahme des Antrags | 65 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Ablehnungsverfügung | 237 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Verschiebung der schriftlichen Überprüfung | 86 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
- Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Antragsteller je Jahr begrenzt. Ist sie zum Anmeldeschluss erreicht, wird der Antrag automatisch für den nächsten freien Termin berücksichtigt.[9]
Sektoral: Physiotherapie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[10]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[10]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| mündliche Überprüfung (371 €; mit Beisitzer und Fachprüfer 534 €) | 371 bis 534 €[6](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Erteilung der Erlaubnis | 200 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Erlaubniserteilung nach Aktenlage | 300 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Rücknahme des Antrags | 65 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Ablehnungsverfügung | 237 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
Unterlagen
- Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt.[10]
Sektoral: Podologie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[10]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[10]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| mündliche Überprüfung (371 €; mit Beisitzer und Fachprüfer 534 €) | 371 bis 534 €[6](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Erteilung der Erlaubnis | 200 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Erlaubniserteilung nach Aktenlage | 300 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Rücknahme des Antrags | 65 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Ablehnungsverfügung | 237 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
Unterlagen
- Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt.[10]
Sektoral: Logopädie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[10]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[10]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| mündliche Überprüfung (371 €; mit Beisitzer und Fachprüfer 534 €) | 371 bis 534 €[6](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Erteilung der Erlaubnis | 200 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Erlaubniserteilung nach Aktenlage | 300 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Rücknahme des Antrags | 65 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Ablehnungsverfügung | 237 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
Unterlagen
- Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt.[10]
Sektoral: Ergotherapie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[10]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[10]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| mündliche Überprüfung (371 €; mit Beisitzer und Fachprüfer 534 €) | 371 bis 534 €[6](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Erteilung der Erlaubnis | 200 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Erlaubniserteilung nach Aktenlage | 300 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Rücknahme des Antrags | 65 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
| Ablehnungsverfügung | 237 €[6] | GebVO LRA Karlsruhe Nr. 41.40.09 |
Unterlagen
- Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt.[10]
Lösungsschlüssel
- 14.10.2026, ohne Beschränkung, Gruppe A: amtliches PDF
Eigene Antworten zählen: Ergebnis-Check
Quellen
- [1]Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker (Infoblatt) · Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Heilpraktiker (Online-Anmeldung) · Landratsamt Karlsruhe · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung, § 2 (Zuständigkeiten Heilpraktiker) · Land Baden-Württemberg (landesrecht-bw.de) · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Heilpraktikererlaubnis beantragen (Leistungsbeschreibung service-bw, Freigabe Sozialministerium) · Sozialministerium Baden-Württemberg (service-bw, hier über Stadt Gerlingen) · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [6]Gebührenverordnung des Landratsamtes Karlsruhe vom 01.10.2019 i. d. F. der 3. Änderungsverordnung vom 01.08.2025, Nr. 41.40.09 · Landratsamt Karlsruhe · abgerufen am 19.10.2026
- [7]Anträge, Formulare, Informationsblätter Heilpraktiker · Landratsamt Karlsruhe · abgerufen am 19.10.2026
- [8]Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift – HP-VwV) vom 21. März 2025 · Sozialministerium Baden-Württemberg · abgerufen am 19.10.2026
- [9]Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (Infoblatt) · Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [10]Heilpraktiker beschränkt auf Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie und Logopädie (Infoblatt) · Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [11]Lösungsschlüssel Heilpraktikerkenntnisüberprüfung (allgemein) – 14. Oktober 2026, Gruppe A · Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026