
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Baden-Württemberg. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Baden-Württemberg.
AntragPrüfungErlaubnis
- Anschrift
- Gesundheitsamt – Heilpraktikerwesen, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg[1]
- Website
- Seite der Behörde[2]
- Zuständig für
10 Kreise und kreisfreie Städte[3]
Breisgau-Hochschwarzwald (Landkreis), Emmendingen (Landkreis), Freiburg im Breisgau, Stadtkreis, Konstanz (Landkreis), Lörrach (Landkreis), Ortenaukreis, Rottweil (Landkreis), Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen (Landkreis), Waldshut (Landkreis)
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung; Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift vom 21.03.2025[3]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Termine
| Datum | Teil und Erlaubnis | Antragsfrist | Kalender |
|---|---|---|---|
| 17.03.2027[2] Mittwoch | schriftlich, ohne Beschränkung | ICS-Datei | |
| 17.03.2027[2] Mittwoch | schriftlich, Psychotherapie | 15.10.2026 bis 15.01.2027[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | ICS-Datei |
Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/bw-lra-breisgau-hochschwarzwald.ics)
Vergangene belegte Termine
- 14.10.2026 (schriftlich)[2]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[4]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[5]
- Mündlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: höchstens 45 Minuten[5] · höchstens 60 Minuten[6]
- Gruppengröße
- bis zu 1 Personen[4]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[4]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 230 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01 |
| schriftliche Überprüfung | 220 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.02 |
| unentschuldigtes Fernbleiben von der schriftlichen Überprüfung | 85 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.03 |
| mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben) | 310 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.04 |
| Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr) | 115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01)) | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08 |
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf[5]
- Personalausweis oder Reisepass[5]
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[5]
- ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[5]
- Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[5]
- Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[5]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[1]
- Schriftlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1] · 28 Fragen in 56 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[5]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[1]
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Diplom oder Master in Psychologie (der Master muss auf einem Bachelor in Psychologie aufbauen) mit dem Fach Klinische Psychologie (beim Master mindestens 9 ECTS) sowie eine Aus- oder Weiterbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren; von der Überprüfung kann dann ganz oder teilweise abgesehen werden.[1]
- Antragsfrist
- 15. Oktober bis 15. Januar für die Überprüfung im März, 15. Mai bis 15. August für die Überprüfung im Oktober; nur fristgerecht und vollständig eingereichte Anträge werden berücksichtigt.[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann höchstens dreimal wiederholt werden; dabei ist unerheblich, welcher Teil nicht bestanden wurde. Wer den mündlich-praktischen Teil nicht besteht, muss bei einer Wiederholung erneut an der schriftlichen Überprüfung teilnehmen.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 230 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01 |
| schriftliche Überprüfung | 220 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.02 |
| unentschuldigtes Fernbleiben von der schriftlichen Überprüfung | 85 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.03 |
| mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben) | 440 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.05 |
| Erlaubniserteilung nach Aktenlage (nur Psychotherapie) | 260 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.07 |
| Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr) | 115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01)) | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08 |
Unterlagen
- kurzgefasster, lückenloser Lebenslauf[1]
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses[1]
- beglaubigter Nachweis über einen erfolgreichen Schulabschluss[1]
- ärztliches Attest über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[1]
- Erklärung über anhängige Straf- oder Ermittlungsverfahren[1]
- Angabe früherer Anträge auf eine Heilpraktikererlaubnis[1]
- erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG (Belegart O), nicht älter als drei Monate, direkt an das Landratsamt[1]
Sektoral: Physiotherapie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[4]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[4]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 230 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01 |
| mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben) | 330 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.06 |
| Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr) | 115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01)) | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08 |
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf[5]
- Personalausweis oder Reisepass[5]
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[5]
- ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[5]
- Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[5]
- Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[5]
- Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[5]
- Aus- und Fortbildungsnachweise[5]
- Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter reichen für sich allein nicht aus, um auf die Überprüfung zu verzichten.[4]
Sektoral: Podologie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[4]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[4]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 230 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01 |
| mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben) | 330 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.06 |
| Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr) | 115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01)) | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08 |
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf[5]
- Personalausweis oder Reisepass[5]
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[5]
- ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[5]
- Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[5]
- Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[5]
- Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[5]
- Aus- und Fortbildungsnachweise[5]
- Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter reichen für sich allein nicht aus, um auf die Überprüfung zu verzichten.[4]
Sektoral: Logopädie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[4]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[4]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 230 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01 |
| mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben) | 330 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.06 |
| Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr) | 115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01)) | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08 |
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf[5]
- Personalausweis oder Reisepass[5]
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[5]
- ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[5]
- Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[5]
- Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[5]
- Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[5]
- Aus- und Fortbildungsnachweise[5]
- Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter reichen für sich allein nicht aus, um auf die Überprüfung zu verzichten.[4]
Sektoral: Ergotherapie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[4]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[4]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 230 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01 |
| mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben) | 330 €[7] | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.06 |
| Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr) | 115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01)) | GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08 |
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf[5]
- Personalausweis oder Reisepass[5]
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[5]
- ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[5]
- Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[5]
- Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[5]
- Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[5]
- Aus- und Fortbildungsnachweise[5]
- Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter reichen für sich allein nicht aus, um auf die Überprüfung zu verzichten.[4]
Quellen
- [1]Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – Allgemeine Informationen (Info_Psycho_2026.pdf) · Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Heilpraktiker · Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung, § 2 (Zuständigkeiten Heilpraktiker) · Land Baden-Württemberg (landesrecht-bw.de) · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift – HP-VwV) vom 21. März 2025 · Sozialministerium Baden-Württemberg · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Heilpraktikererlaubnis beantragen (Leistungsbeschreibung service-bw, Freigabe Sozialministerium) · Sozialministerium Baden-Württemberg (service-bw, hier über Stadt Gerlingen) · abgerufen am 19.10.2026
- [6]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [7]Gebührenverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Gebührenverzeichnis Nr. 41.40.09.01 · Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald · abgerufen am 19.10.2026