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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Baden-Württemberg. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Baden-Württemberg.

AntragPrüfungErlaubnis
Anschrift
Gesundheitsamt – Heilpraktikerwesen, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg[1]
Website
Seite der Behörde[2]
Zuständig für
10 Kreise und kreisfreie Städte[3]

Breisgau-Hochschwarzwald (Landkreis), Emmendingen (Landkreis), Freiburg im Breisgau, Stadtkreis, Konstanz (Landkreis), Lörrach (Landkreis), Ortenaukreis, Rottweil (Landkreis), Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen (Landkreis), Waldshut (Landkreis)

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung; Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift vom 21.03.2025[3]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Termine

Kommende Termine: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Gesundheitsamt
DatumTeil und ErlaubnisAntragsfristKalender
17.03.2027[2]
Mittwoch
schriftlich, ohne BeschränkungICS-Datei
17.03.2027[2]
Mittwoch
schriftlich, Psychotherapie15.10.2026 bis 15.01.2027[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)ICS-Datei

Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/bw-lra-breisgau-hochschwarzwald.ics)

Vergangene belegte Termine
  • 14.10.2026 (schriftlich)[2]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[4]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[5]
Mündlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: höchstens 45 Minuten[5] · höchstens 60 Minuten[6]
Gruppengröße
bis zu 1 Personen[4]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis230 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01
schriftliche Überprüfung220 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.02
unentschuldigtes Fernbleiben von der schriftlichen Überprüfung85 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.03
mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben)310 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.04
Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr)115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01))GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf[5]
  • Personalausweis oder Reisepass[5]
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[5]
  • ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[5]
  • Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[5]
  • Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[5]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[1]
Schriftlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1] · 28 Fragen in 56 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[5]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Nach Aktenlage
möglich[1]
Diplom oder Master in Psychologie (der Master muss auf einem Bachelor in Psychologie aufbauen) mit dem Fach Klinische Psychologie (beim Master mindestens 9 ECTS) sowie eine Aus- oder Weiterbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren; von der Überprüfung kann dann ganz oder teilweise abgesehen werden.[1]
Antragsfrist
15. Oktober bis 15. Januar für die Überprüfung im März, 15. Mai bis 15. August für die Überprüfung im Oktober; nur fristgerecht und vollständig eingereichte Anträge werden berücksichtigt.[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann höchstens dreimal wiederholt werden; dabei ist unerheblich, welcher Teil nicht bestanden wurde. Wer den mündlich-praktischen Teil nicht besteht, muss bei einer Wiederholung erneut an der schriftlichen Überprüfung teilnehmen.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis230 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01
schriftliche Überprüfung220 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.02
unentschuldigtes Fernbleiben von der schriftlichen Überprüfung85 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.03
mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben)440 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.05
Erlaubniserteilung nach Aktenlage (nur Psychotherapie)260 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.07
Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr)115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01))GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08

Unterlagen

  • kurzgefasster, lückenloser Lebenslauf[1]
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses[1]
  • beglaubigter Nachweis über einen erfolgreichen Schulabschluss[1]
  • ärztliches Attest über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[1]
  • Erklärung über anhängige Straf- oder Ermittlungsverfahren[1]
  • Angabe früherer Anträge auf eine Heilpraktikererlaubnis[1]
  • erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG (Belegart O), nicht älter als drei Monate, direkt an das Landratsamt[1]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[4]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis230 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01
mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben)330 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.06
Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr)115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01))GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf[5]
  • Personalausweis oder Reisepass[5]
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[5]
  • ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[5]
  • Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[5]
  • Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[5]
  • Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[5]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[5]
  • Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter reichen für sich allein nicht aus, um auf die Überprüfung zu verzichten.[4]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[4]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis230 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01
mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben)330 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.06
Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr)115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01))GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf[5]
  • Personalausweis oder Reisepass[5]
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[5]
  • ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[5]
  • Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[5]
  • Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[5]
  • Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[5]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[5]
  • Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter reichen für sich allein nicht aus, um auf die Überprüfung zu verzichten.[4]

Sektoral: Logopädie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[4]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis230 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01
mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben)330 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.06
Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr)115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01))GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf[5]
  • Personalausweis oder Reisepass[5]
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[5]
  • ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[5]
  • Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[5]
  • Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[5]
  • Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[5]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[5]
  • Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter reichen für sich allein nicht aus, um auf die Überprüfung zu verzichten.[4]

Sektoral: Ergotherapie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[4]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis230 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.01
mündliche Überprüfung (auch bei Fernbleiben)330 €[7]GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.06
Ablehnungsverfügung (50 bis 100 % der Erlaubnisgebühr)115 bis 230 €[7](abgeleitet: 50 % bis 100 % von 230 € (Nr. 41.40.09.01.01))GebVZ LRA Breisgau-Hochschwarzwald Nr. 41.40.09.01.08

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf[5]
  • Personalausweis oder Reisepass[5]
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[5]
  • ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[5]
  • Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[5]
  • Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[5]
  • Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[5]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[5]
  • Nachqualifikationen nichtstaatlicher Anbieter reichen für sich allein nicht aus, um auf die Überprüfung zu verzichten.[4]

Quellen

  1. [1]Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – Allgemeine Informationen (Info_Psycho_2026.pdf) · Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Heilpraktiker · Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung, § 2 (Zuständigkeiten Heilpraktiker) · Land Baden-Württemberg (landesrecht-bw.de) · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift – HP-VwV) vom 21. März 2025 · Sozialministerium Baden-Württemberg · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Heilpraktikererlaubnis beantragen (Leistungsbeschreibung service-bw, Freigabe Sozialministerium) · Sozialministerium Baden-Württemberg (service-bw, hier über Stadt Gerlingen) · abgerufen am 19.10.2026
  6. [6]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  7. [7]Gebührenverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Gebührenverzeichnis Nr. 41.40.09.01 · Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald · abgerufen am 19.10.2026