
Landeshauptstadt Potsdam, Öffentlicher Gesundheitsdienst – Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Brandenburg. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Brandenburg.
Prüfung
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14467 Potsdam[1]
- Website
- Seite der Behörde[2]
- Zuständig für
- ganz Brandenburg (18 Kreise und kreisfreie Städte)[3]
- Antrag bei
- Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt des Wohnorts
- Antrag bei
- Landkreis Oder-Spree, Gesundheitsamt
- Rechtsgrundlage
- § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern und Heilpraktikeranwärterinnen vom 12.02.1992[3]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]
Besonderheiten
- Die Landesgeschäftsstelle führt die Überprüfungen für das gesamte Land Brandenburg durch. Den Antrag stellen Sie persönlich beim Gesundheitsamt Ihres Wohnorts.[2]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]
Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/bb-potsdam.ics)
Vergangene belegte Termine
- 18.03.2026 (schriftlich)[8]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[2]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2]
- Mündlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: höchstens 45 Minuten[2] · höchstens 60 Minuten[4]
- Gruppengröße
- bis zu 4 Personen[4]
- Antragsfrist
- 1. bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. bis 31. Juli für die Überprüfung im Oktober; außerhalb dieses Zeitraums kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.[1]
- Wiederholung
- Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Überprüfung als nicht bestanden.[2]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[4]
- Schriftlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 55 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[4] · 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[6]
- Mündlich
- höchstens 30 Minuten[4]
- Nach Aktenlage
- möglich[4]Diplom oder Master in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie und die Versicherung, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu werden; dann ist grundsätzlich von der Überprüfung abzusehen.[4]
- Antragsfrist
- 1. bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. bis 31. Juli für die Überprüfung im Oktober; außerhalb dieses Zeitraums kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.[1]
- Wiederholung
- Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Überprüfung als nicht bestanden.[2]
Sektoral: Physiotherapie
Lösungsschlüssel
- 18.03.2026, ohne Beschränkung, Gruppe B: amtliches PDF
- 18.03.2026, ohne Beschränkung, Gruppe A: amtliches PDF
Eigene Antworten zählen: Ergebnis-Check
Quellen
- [1]Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfungen für das Land Brandenburg in der Landeshauptstadt Potsdam (Flyer) · Landeshauptstadt Potsdam, Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung · Landeshauptstadt Potsdam, Öffentlicher Gesundheitsdienst · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Verordnung über die Zuständigkeit für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern und Heilpraktikeranwärterinnen vom 12. Februar 1992 · Land Brandenburg (BRAVORS) · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 8. März 2012 · Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (BRAVORS) · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Gebührenordnung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (GebOMGS), Anlage Tarifstellen 7.14.2 und 7.14.3 · Land Brandenburg (BRAVORS) · abgerufen am 19.10.2026
- [6]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [7]Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage · Landeshauptstadt Potsdam, Öffentlicher Gesundheitsdienst · abgerufen am 19.10.2026
- [8]Lösungsschlüssel Heilpraktikerkenntnisüberprüfung (allgemein) – 18. März 2026 · Landeshauptstadt Potsdam · abgerufen am 19.10.2026