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Landeshauptstadt Potsdam, Öffentlicher Gesundheitsdienst – Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Brandenburg. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Brandenburg.

Prüfung
Anschrift
Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14467 Potsdam[1]
Website
Seite der Behörde[2]
Zuständig für
ganz Brandenburg (18 Kreise und kreisfreie Städte)[3]
Antrag bei
Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt des Wohnorts
Antrag bei
Landkreis Oder-Spree, Gesundheitsamt
Rechtsgrundlage
§ 2 der Verordnung über die Zuständigkeit für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern und Heilpraktikeranwärterinnen vom 12.02.1992[3]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]

Besonderheiten

  • Die Landesgeschäftsstelle führt die Überprüfungen für das gesamte Land Brandenburg durch. Den Antrag stellen Sie persönlich beim Gesundheitsamt Ihres Wohnorts.[2]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[2]

Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/bb-potsdam.ics)

Vergangene belegte Termine
  • 18.03.2026 (schriftlich)[8]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[2]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2]
Mündlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: höchstens 45 Minuten[2] · höchstens 60 Minuten[4]
Gruppengröße
bis zu 4 Personen[4]
Antragsfrist
1. bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. bis 31. Juli für die Überprüfung im Oktober; außerhalb dieses Zeitraums kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.[1]
Wiederholung
Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Überprüfung als nicht bestanden.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Kenntnisüberprüfung554 €[5]GebOMGS 7.14.2.1
mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung487 €[5]GebOMGS 7.14.2.2
Rücktritt oder Antragsrücknahme bis 14 Kalendertage vor dem Termin94,50 €[2]
  • Unentschuldigtes Fernbleiben gilt als nicht bestanden und führt zu einer kostenpflichtigen Ablehnung.[2]
  • Die Einladung zur schriftlichen Überprüfung erhalten Sie etwa vier Wochen vor dem Termin.[2]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[4]
Schriftlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 55 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[4] · 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[6]
Mündlich
höchstens 30 Minuten[4]
Nach Aktenlage
möglich[4]
Diplom oder Master in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie und die Versicherung, ausschließlich psychotherapeutisch tätig zu werden; dann ist grundsätzlich von der Überprüfung abzusehen.[4]
Antragsfrist
1. bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. bis 31. Juli für die Überprüfung im Oktober; außerhalb dieses Zeitraums kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.[1]
Wiederholung
Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Überprüfung als nicht bestanden.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Kenntnisüberprüfung554 €[5]GebOMGS 7.14.2.1
mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung487 €[5]GebOMGS 7.14.2.2
Rücktritt oder Antragsrücknahme bis 14 Kalendertage vor dem Termin94,50 €[2]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[4]
Schriftlich
28 Fragen in 55 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[4]
Mündlich
höchstens 30 Minuten[4]
Nach Aktenlage
möglich[7]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Kenntnisüberprüfung554 €[5]GebOMGS 7.14.2.1
mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung487 €[5]GebOMGS 7.14.2.2
Rücktritt oder Antragsrücknahme bis 14 Kalendertage vor dem Termin94,50 €[2]

Lösungsschlüssel

Eigene Antworten zählen: Ergebnis-Check

Quellen

  1. [1]Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfungen für das Land Brandenburg in der Landeshauptstadt Potsdam (Flyer) · Landeshauptstadt Potsdam, Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung · Landeshauptstadt Potsdam, Öffentlicher Gesundheitsdienst · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Verordnung über die Zuständigkeit für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern und Heilpraktikeranwärterinnen vom 12. Februar 1992 · Land Brandenburg (BRAVORS) · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 8. März 2012 · Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (BRAVORS) · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Gebührenordnung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (GebOMGS), Anlage Tarifstellen 7.14.2 und 7.14.3 · Land Brandenburg (BRAVORS) · abgerufen am 19.10.2026
  6. [6]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  7. [7]Sektorale Heilpraktikererlaubnis – Antrag nach Aktenlage · Landeshauptstadt Potsdam, Öffentlicher Gesundheitsdienst · abgerufen am 19.10.2026
  8. [8]Lösungsschlüssel Heilpraktikerkenntnisüberprüfung (allgemein) – 18. März 2026 · Landeshauptstadt Potsdam · abgerufen am 19.10.2026