heilpraktiker-ausbildung.eu

Landratsamt Tübingen, Abteilung Gesundheit

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Baden-Württemberg. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Baden-Württemberg.

AntragPrüfungErlaubnis
Anschrift
Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen[1]
Website
Seite der Behörde[2]
Zuständig für
9 Kreise und kreisfreie Städte[3]

Alb-Donau-Kreis, Biberach (Landkreis), Bodenseekreis, Ravensburg (Landkreis), Reutlingen (Landkreis), Sigmaringen (Landkreis), Tübingen (Landkreis), Ulm, Stadtkreis, Zollernalbkreis

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung; Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift vom 21.03.2025[3]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Den Antrag können Sie auch online über das Landesportal service-bw einreichen.[2]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/bw-lra-tuebingen.ics)

Vergangene belegte Termine
  • 14.10.2026 (schriftlich)[2]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[1]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
Mündlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: höchstens 60 Minuten[1] · höchstens 45 Minuten[4]
Gruppengröße
bis zu 1 Personen[5]
Antragsfrist
1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[1]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[2]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung70 €[1]
schriftliche Überprüfung280 €[1]
Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung100 €[1]
mündlich-praktische Überprüfung310 €[1]
Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung165 €[1]
Ablehnungsverfügung150 €[1]
Erteilung der Erlaubnis170 €[1]

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf[4]
  • Personalausweis oder Reisepass[4]
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[4]
  • ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[4]
  • Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[4]
  • Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[4]
  • Die mündlich-praktische Überprüfung beginnt etwa fünf bis sechs Wochen nach der schriftlichen Überprüfung.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[6]
Schriftlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[6] · 28 Fragen in 56 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[4]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[6]
Gruppengröße
bis zu 1 Personen[6]
Nach Aktenlage
möglich[5]
Diplom oder Bachelor- und Masterabschluss in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie (mindestens 9 ECTS) und zusätzlich ein abgeschlossener, mindestens zweijähriger strukturierter Aus-, Fort- oder Weiterbildungsgang in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Ob ganz oder teilweise von der Überprüfung abgesehen wird, entscheidet die Stelle im Einzelfall.[5]
Antragsfrist
1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[6]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[2]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[6]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung70 €[6]
schriftliche Überprüfung280 €[6]
Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung100 €[6]
mündlich-praktische Überprüfung410 €[6]
Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung285 €[6]
Ablehnungsverfügung150 €[6]
Erteilung der Erlaubnis170 €[6]
Erlaubniserteilung nach Aktenlage, zuzüglich 85 € je angefangene Stunde170 €[6]
Rücknahme nach Prüfung auf Erteilung nach Aktenlage130 €[6]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[7]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[7]
Antragsfrist
1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[7]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[2]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[7]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung70 €[7]
Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung100 €[7]
mündlich-praktische Überprüfung410 €[7]
Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung285 €[7]
Ablehnungsverfügung150 €[7]
Erteilung der Erlaubnis170 €[7]

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf[4]
  • Personalausweis oder Reisepass[4]
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[4]
  • ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[4]
  • Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[4]
  • Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[4]
  • Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[4]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[4]
  • Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden im Frühjahr (März/April) und im Herbst (Oktober/November) statt; ein Fachprüfer und ein Heilpraktiker wirken als Beisitzer mit.[7]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[7]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[7]
Antragsfrist
1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[7]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[2]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[7]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung70 €[7]
Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung100 €[7]
mündlich-praktische Überprüfung410 €[7]
Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung285 €[7]
Ablehnungsverfügung150 €[7]
Erteilung der Erlaubnis170 €[7]

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf[4]
  • Personalausweis oder Reisepass[4]
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[4]
  • ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[4]
  • Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[4]
  • Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[4]
  • Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[4]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[4]
  • Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden im Frühjahr (März/April) und im Herbst (Oktober/November) statt; ein Fachprüfer und ein Heilpraktiker wirken als Beisitzer mit.[7]

Sektoral: Logopädie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[7]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[7]
Antragsfrist
1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[7]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[2]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[7]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung70 €[7]
Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung100 €[7]
mündlich-praktische Überprüfung410 €[7]
Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung285 €[7]
Ablehnungsverfügung150 €[7]
Erteilung der Erlaubnis170 €[7]

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf[4]
  • Personalausweis oder Reisepass[4]
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[4]
  • ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[4]
  • Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[4]
  • Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[4]
  • Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[4]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[4]
  • Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden im Frühjahr (März/April) und im Herbst (Oktober/November) statt; ein Fachprüfer und ein Heilpraktiker wirken als Beisitzer mit.[7]

Sektoral: Ergotherapie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[7]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[7]
Antragsfrist
1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[7]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[2]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[7]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung70 €[7]
Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung100 €[7]
mündlich-praktische Überprüfung410 €[7]
Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung285 €[7]
Ablehnungsverfügung150 €[7]
Erteilung der Erlaubnis170 €[7]

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf[4]
  • Personalausweis oder Reisepass[4]
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[4]
  • ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[4]
  • Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[4]
  • Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[4]
  • Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[4]
  • Aus- und Fortbildungsnachweise[4]
  • Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden im Frühjahr (März/April) und im Herbst (Oktober/November) statt; ein Fachprüfer und ein Heilpraktiker wirken als Beisitzer mit.[7]

Quellen

  1. [1]Infoblatt Heilpraktiker allgemein · Landratsamt Tübingen, Abteilung Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Heilpraktiker · Landratsamt Tübingen, Abteilung Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung, § 2 (Zuständigkeiten Heilpraktiker) · Land Baden-Württemberg (landesrecht-bw.de) · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Heilpraktikererlaubnis beantragen (Leistungsbeschreibung service-bw, Freigabe Sozialministerium) · Sozialministerium Baden-Württemberg (service-bw, hier über Stadt Gerlingen) · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift – HP-VwV) vom 21. März 2025 · Sozialministerium Baden-Württemberg · abgerufen am 19.10.2026
  6. [6]Infoblatt Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie · Landratsamt Tübingen, Abteilung Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  7. [7]Infoblatt Heilpraktiker beschränkt auf Physiotherapie, Podologie, Logopädie und Ergotherapie · Landratsamt Tübingen, Abteilung Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026