
Landratsamt Tübingen, Abteilung Gesundheit
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Baden-Württemberg. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Baden-Württemberg.
- Anschrift
- Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen[1]
- Website
- Seite der Behörde[2]
- Zuständig für
9 Kreise und kreisfreie Städte[3]
Alb-Donau-Kreis, Biberach (Landkreis), Bodenseekreis, Ravensburg (Landkreis), Reutlingen (Landkreis), Sigmaringen (Landkreis), Tübingen (Landkreis), Ulm, Stadtkreis, Zollernalbkreis
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung; Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift vom 21.03.2025[3]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Den Antrag können Sie auch online über das Landesportal service-bw einreichen.[2]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/bw-lra-tuebingen.ics)
Vergangene belegte Termine
- 14.10.2026 (schriftlich)[2]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[1]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
- Mündlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: höchstens 60 Minuten[1] · höchstens 45 Minuten[4]
- Gruppengröße
- bis zu 1 Personen[5]
- Antragsfrist
- 1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[1]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[2]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung | 70 €[1] | |
| schriftliche Überprüfung | 280 €[1] | |
| Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung | 100 €[1] | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 310 €[1] | |
| Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung | 165 €[1] | |
| Ablehnungsverfügung | 150 €[1] | |
| Erteilung der Erlaubnis | 170 €[1] |
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf[4]
- Personalausweis oder Reisepass[4]
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[4]
- ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[4]
- Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[4]
- Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[4]
- Die mündlich-praktische Überprüfung beginnt etwa fünf bis sechs Wochen nach der schriftlichen Überprüfung.[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[6]
- Schriftlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[6] · 28 Fragen in 56 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[4]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[6]
- Gruppengröße
- bis zu 1 Personen[6]
- Nach Aktenlage
- möglich[5]Diplom oder Bachelor- und Masterabschluss in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie (mindestens 9 ECTS) und zusätzlich ein abgeschlossener, mindestens zweijähriger strukturierter Aus-, Fort- oder Weiterbildungsgang in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Ob ganz oder teilweise von der Überprüfung abgesehen wird, entscheidet die Stelle im Einzelfall.[5]
- Antragsfrist
- 1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[6]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[2]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[6]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung | 70 €[6] | |
| schriftliche Überprüfung | 280 €[6] | |
| Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung | 100 €[6] | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 410 €[6] | |
| Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung | 285 €[6] | |
| Ablehnungsverfügung | 150 €[6] | |
| Erteilung der Erlaubnis | 170 €[6] | |
| Erlaubniserteilung nach Aktenlage, zuzüglich 85 € je angefangene Stunde | 170 €[6] | |
| Rücknahme nach Prüfung auf Erteilung nach Aktenlage | 130 €[6] |
Sektoral: Physiotherapie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[7]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[7]
- Antragsfrist
- 1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[7]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[2]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[7]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung | 70 €[7] | |
| Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung | 100 €[7] | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 410 €[7] | |
| Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung | 285 €[7] | |
| Ablehnungsverfügung | 150 €[7] | |
| Erteilung der Erlaubnis | 170 €[7] |
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf[4]
- Personalausweis oder Reisepass[4]
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[4]
- ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[4]
- Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[4]
- Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[4]
- Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[4]
- Aus- und Fortbildungsnachweise[4]
- Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden im Frühjahr (März/April) und im Herbst (Oktober/November) statt; ein Fachprüfer und ein Heilpraktiker wirken als Beisitzer mit.[7]
Sektoral: Podologie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[7]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[7]
- Antragsfrist
- 1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[7]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[2]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[7]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung | 70 €[7] | |
| Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung | 100 €[7] | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 410 €[7] | |
| Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung | 285 €[7] | |
| Ablehnungsverfügung | 150 €[7] | |
| Erteilung der Erlaubnis | 170 €[7] |
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf[4]
- Personalausweis oder Reisepass[4]
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[4]
- ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[4]
- Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[4]
- Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[4]
- Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[4]
- Aus- und Fortbildungsnachweise[4]
- Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden im Frühjahr (März/April) und im Herbst (Oktober/November) statt; ein Fachprüfer und ein Heilpraktiker wirken als Beisitzer mit.[7]
Sektoral: Logopädie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[7]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[7]
- Antragsfrist
- 1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[7]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[2]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[7]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung | 70 €[7] | |
| Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung | 100 €[7] | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 410 €[7] | |
| Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung | 285 €[7] | |
| Ablehnungsverfügung | 150 €[7] | |
| Erteilung der Erlaubnis | 170 €[7] |
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf[4]
- Personalausweis oder Reisepass[4]
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[4]
- ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[4]
- Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[4]
- Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[4]
- Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[4]
- Aus- und Fortbildungsnachweise[4]
- Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden im Frühjahr (März/April) und im Herbst (Oktober/November) statt; ein Fachprüfer und ein Heilpraktiker wirken als Beisitzer mit.[7]
Sektoral: Ergotherapie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[7]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[7]
- Antragsfrist
- 1. August bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juli für die Überprüfung im Oktober[7]
- Formular
- Formular und Merkblatt der Stelle[2]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[7]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Rücknahme des Antrags vor der schriftlichen Einladung | 70 €[7] | |
| Rücknahme des Antrags nach der schriftlichen Einladung | 100 €[7] | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 410 €[7] | |
| Verschiebung oder Absage der mündlich-praktischen Überprüfung | 285 €[7] | |
| Ablehnungsverfügung | 150 €[7] | |
| Erteilung der Erlaubnis | 170 €[7] |
Unterlagen
- tabellarischer Lebenslauf[4]
- Personalausweis oder Reisepass[4]
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)[4]
- ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[4]
- Bestätigung über das beantragte Führungszeugnis der Belegart O (§ 30a Abs. 1 BZRG), nicht älter als drei Monate[4]
- Erklärung über erfolglose Überprüfungsversuche (Datum und Ort) seit dem 21. März 2025[4]
- Abschlusszeugnis der Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsfachberuf[4]
- Aus- und Fortbildungsnachweise[4]
- Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden im Frühjahr (März/April) und im Herbst (Oktober/November) statt; ein Fachprüfer und ein Heilpraktiker wirken als Beisitzer mit.[7]
Quellen
- [1]Infoblatt Heilpraktiker allgemein · Landratsamt Tübingen, Abteilung Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Heilpraktiker · Landratsamt Tübingen, Abteilung Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung, § 2 (Zuständigkeiten Heilpraktiker) · Land Baden-Württemberg (landesrecht-bw.de) · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Heilpraktikererlaubnis beantragen (Leistungsbeschreibung service-bw, Freigabe Sozialministerium) · Sozialministerium Baden-Württemberg (service-bw, hier über Stadt Gerlingen) · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift – HP-VwV) vom 21. März 2025 · Sozialministerium Baden-Württemberg · abgerufen am 19.10.2026
- [6]Infoblatt Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie · Landratsamt Tübingen, Abteilung Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [7]Infoblatt Heilpraktiker beschränkt auf Physiotherapie, Podologie, Logopädie und Ergotherapie · Landratsamt Tübingen, Abteilung Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026