
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung und Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Baden-Württemberg. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Baden-Württemberg.
AntragPrüfungErlaubnis
- Anschrift
- Amt für öffentliche Ordnung, Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart[1]
- Website
- Seite der Behörde[2]
- Zuständig für
- Stuttgart, Stadtkreis[3]
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung; Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift vom 21.03.2025[3]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Den Antrag stellen Sie beim Amt für öffentliche Ordnung; die Kenntnisüberprüfung führt das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt durch. Die Gebühren beider Ämter erhebt das Amt für öffentliche Ordnung.[1]
- Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis dürfen am Tag des Anmeldeschlusses nicht älter als drei Monate sein; sonst müssen sie neu beantragt werden.[1]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[4]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[4]
- Mündlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: höchstens 60 Minuten[4] · höchstens 45 Minuten[5]
- Antragsfrist
- 15. Oktober des Vorjahres bis 15. Januar für die Überprüfung im März, 15. Mai bis 15. August für die Überprüfung im Oktober (Eingang aller Unterlagen beim Amt für öffentliche Ordnung)[2]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[6]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| schriftliche Überprüfung (Gesundheitsamt) | 266 €[2] | |
| mündliche Überprüfung (Gesundheitsamt) | 528 €[2] | |
| Erteilung der Erlaubnis | 300 €[2] | |
| Ablehnung des Antrags | 300 €[2] | |
| Rücknahme des Antrags | 220 €[2] | |
| Fernbleiben von der Überprüfung ohne vorherige Absage | 59 €[2] |
Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag auf Zulassung[1]
- Erklärung über bisher gestellte Heilpraktikeranträge (Formular)[1]
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf[1]
- Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss) als beglaubigte Kopie oder im Original zur Beglaubigung[1]
- Kopie von Personalausweis oder Pass[1]
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), wird direkt an das Amt für öffentliche Ordnung gesandt[1]
- Erklärung über anhängige Straf- oder Ermittlungsverfahren (Formular)[1]
- Gesundheitszeugnis über die psychische und physische Eignung[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[5]
- Schriftlich
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 56 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[5] · 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[7]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[8]
- Nach Aktenlage
- möglich[6]Diplom oder Bachelor- und Masterabschluss in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie (mindestens 9 ECTS) und zusätzlich ein abgeschlossener, mindestens zweijähriger strukturierter Aus-, Fort- oder Weiterbildungsgang in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Ob ganz oder teilweise von der Überprüfung abgesehen wird, entscheidet die Stelle im Einzelfall.[6]
- Wiederholung
- Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[6]
Sektoral: Physiotherapie
Sektoral: Podologie
Sektoral: Logopädie
Quellen
- [1]Informationen zur Anmeldung für die Kenntnisüberprüfung (Heilpraktikererlaubnis) · Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Heilpraktikererlaubnis beantragen – allgemeine Heilpraktikererlaubnis · Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung, § 2 (Zuständigkeiten Heilpraktiker) · Land Baden-Württemberg (landesrecht-bw.de) · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Heilpraktiker – Informationsblatt des Gesundheitsamts (allgemein) · Landeshauptstadt Stuttgart, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Heilpraktikererlaubnis beantragen (Leistungsbeschreibung service-bw, Freigabe Sozialministerium) · Sozialministerium Baden-Württemberg (service-bw, hier über Stadt Gerlingen) · abgerufen am 19.10.2026
- [6]Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift – HP-VwV) vom 21. März 2025 · Sozialministerium Baden-Württemberg · abgerufen am 19.10.2026
- [7]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [8]Heilpraktikererlaubnis beantragen – beschränkt auf den Bereich der Psychotherapie · Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung · abgerufen am 19.10.2026
- [9]Heilpraktikererlaubnis beantragen – beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie · Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung · abgerufen am 19.10.2026