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Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung und Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Baden-Württemberg. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Baden-Württemberg.

AntragPrüfungErlaubnis
Anschrift
Amt für öffentliche Ordnung, Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart[1]
Website
Seite der Behörde[2]
Zuständig für
Stuttgart, Stadtkreis[3]
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung; Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift vom 21.03.2025[3]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Den Antrag stellen Sie beim Amt für öffentliche Ordnung; die Kenntnisüberprüfung führt das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt durch. Die Gebühren beider Ämter erhebt das Amt für öffentliche Ordnung.[1]
  • Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis dürfen am Tag des Anmeldeschlusses nicht älter als drei Monate sein; sonst müssen sie neu beantragt werden.[1]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[4]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[4]
Mündlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: höchstens 60 Minuten[4] · höchstens 45 Minuten[5]
Antragsfrist
15. Oktober des Vorjahres bis 15. Januar für die Überprüfung im März, 15. Mai bis 15. August für die Überprüfung im Oktober (Eingang aller Unterlagen beim Amt für öffentliche Ordnung)[2]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[6]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Überprüfung (Gesundheitsamt)266 €[2]
mündliche Überprüfung (Gesundheitsamt)528 €[2]
Erteilung der Erlaubnis300 €[2]
Ablehnung des Antrags300 €[2]
Rücknahme des Antrags220 €[2]
Fernbleiben von der Überprüfung ohne vorherige Absage59 €[2]

Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag auf Zulassung[1]
  • Erklärung über bisher gestellte Heilpraktikeranträge (Formular)[1]
  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss) als beglaubigte Kopie oder im Original zur Beglaubigung[1]
  • Kopie von Personalausweis oder Pass[1]
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), wird direkt an das Amt für öffentliche Ordnung gesandt[1]
  • Erklärung über anhängige Straf- oder Ermittlungsverfahren (Formular)[1]
  • Gesundheitszeugnis über die psychische und physische Eignung[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[5]
Schriftlich
Uneinheitliche Angaben der Behörden: 28 Fragen in 56 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[5] · 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[7]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[8]
Nach Aktenlage
möglich[6]
Diplom oder Bachelor- und Masterabschluss in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie (mindestens 9 ECTS) und zusätzlich ein abgeschlossener, mindestens zweijähriger strukturierter Aus-, Fort- oder Weiterbildungsgang in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Ob ganz oder teilweise von der Überprüfung abgesehen wird, entscheidet die Stelle im Einzelfall.[6]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025. Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil bilden eine Einheit: Wird ein Teil nicht bestanden, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen. Erfolglose Versuche in einem anderen Land werden angerechnet, wenn dort die Wiederholungen ebenfalls begrenzt sind.[6]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Überprüfung (Gesundheitsamt)232 €[8]
mündliche Überprüfung (Gesundheitsamt)696 €[8]
Erteilung der Erlaubnis300 €[8]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[6]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[6]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündliche Überprüfung (Gesundheitsamt)528 €[9]
Erteilung der Erlaubnis300 €[9]

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[6]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[6]

Sektoral: Logopädie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[6]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[6]

Sektoral: Ergotherapie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[6]
Wiederholung
Die Kenntnisüberprüfung kann in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden; gezählt werden Versuche seit dem 21. März 2025.[6]

Quellen

  1. [1]Informationen zur Anmeldung für die Kenntnisüberprüfung (Heilpraktikererlaubnis) · Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Heilpraktikererlaubnis beantragen – allgemeine Heilpraktikererlaubnis · Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung, § 2 (Zuständigkeiten Heilpraktiker) · Land Baden-Württemberg (landesrecht-bw.de) · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Heilpraktiker – Informationsblatt des Gesundheitsamts (allgemein) · Landeshauptstadt Stuttgart, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Heilpraktikererlaubnis beantragen (Leistungsbeschreibung service-bw, Freigabe Sozialministerium) · Sozialministerium Baden-Württemberg (service-bw, hier über Stadt Gerlingen) · abgerufen am 19.10.2026
  6. [6]Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (Heilpraktiker-Verwaltungsvorschrift – HP-VwV) vom 21. März 2025 · Sozialministerium Baden-Württemberg · abgerufen am 19.10.2026
  7. [7]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  8. [8]Heilpraktikererlaubnis beantragen – beschränkt auf den Bereich der Psychotherapie · Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung · abgerufen am 19.10.2026
  9. [9]Heilpraktikererlaubnis beantragen – beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie · Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung · abgerufen am 19.10.2026