
Landratsamt Regen
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.
AntragErlaubnis
- Zuständig für
- Regen (Landkreis)[1]
- Prüfung bei
- Staatliches Gesundheitsamt Landshut (Landratsamt Landshut)
- Geprüft wird bei
- Staatliches Gesundheitsamt Landshut (Landratsamt Landshut)
- Rechtsgrundlage
- Nr. 3.1 der Bekanntmachung zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG[2]
Besonderheiten
- Die Kenntnisüberprüfung für den Landkreis Regen nimmt das Gesundheitsamt Landshut vor.[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz | 200 €[1] | |
| Versagung der Erlaubnis | 100 €[1] |
Unterlagen
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: Für die Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt Landshut fallen nach Angabe des Landratsamts Regen Auslagen von ca. 400 € an.[1] · Das Gesundheitsamt Landshut nennt: schriftliche Überprüfung 270 €, Fragenkatalog 60 €, Auslagen ca. 100 €, mündliche Überprüfung 230 € zuzüglich Beisitzende ca. 200 €.[3]
Quellen
- [1]Heilpraktiker · Landratsamt Regen · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 11. Februar 2025 · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Infoblatt Heilpraktiker · Staatliches Gesundheitsamt Landshut · abgerufen am 19.10.2026