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Landratsamt Regen

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

AntragErlaubnis
Zuständig für
Regen (Landkreis)[1]
Prüfung bei
Staatliches Gesundheitsamt Landshut (Landratsamt Landshut)
Geprüft wird bei
Staatliches Gesundheitsamt Landshut (Landratsamt Landshut)
Rechtsgrundlage
Nr. 3.1 der Bekanntmachung zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG[2]

Besonderheiten

  • Die Kenntnisüberprüfung für den Landkreis Regen nimmt das Gesundheitsamt Landshut vor.[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz200 €[1]
Versagung der Erlaubnis100 €[1]

Unterlagen

  • Antragsformular[1]
  • ärztliches Zeugnis, nicht älter als drei Monate[1]
  • Führungszeugnis (Belegart O), nicht älter als drei Monate, Verwendungszweck Heilpraktikererlaubnis[1]
  • Uneinheitliche Angaben der Behörden: Für die Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt Landshut fallen nach Angabe des Landratsamts Regen Auslagen von ca. 400 € an.[1] · Das Gesundheitsamt Landshut nennt: schriftliche Überprüfung 270 €, Fragenkatalog 60 €, Auslagen ca. 100 €, mündliche Überprüfung 230 € zuzüglich Beisitzende ca. 200 €.[3]

Quellen

  1. [1]Heilpraktiker · Landratsamt Regen · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 11. Februar 2025 · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Infoblatt Heilpraktiker · Staatliches Gesundheitsamt Landshut · abgerufen am 19.10.2026