
Landratsamt Würzburg, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.
Prüfung
- Anschrift
- Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg[1]
- Zuständig für
12 Kreise und kreisfreie Städte[2]
Aschaffenburg, Aschaffenburg (Landkreis), Bad Kissingen (Landkreis), Haßberge (Landkreis), Kitzingen (Landkreis), Main-Spessart (Landkreis), Miltenberg (Landkreis), Rhön-Grabfeld (Landkreis), Schweinfurt, Schweinfurt (Landkreis), Würzburg, Würzburg (Landkreis)
- Antrag bei
- Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) des Wohnorts oder des künftigen Tätigkeitsorts
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 10 Nr. 6 Heilberufeverordnung (HeilBV)[2]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Die Gebühr des staatlichen Gesundheitsamts für die Überprüfung richtet sich nach Tarif-Nr. 3.9 der Gesundheitsgebührenverordnung (105 bis 500 Euro zuzüglich der Auslagen für Beisitzer).[3]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[1]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[1]
- Antragsfrist
- Anmeldeschluss 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| schriftliche Überprüfung | 250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Beisitzerentschädigung und Fahrkosten | 100 bis 200 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Nichterscheinen oder Terminabsage | 150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Rücknahme des Antrags | 150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) |
Sektoral: Physiotherapie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[1]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[1]
- Antragsfrist
- Anmeldeschluss 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| mündlich-praktische Überprüfung | 250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Beisitzerentschädigung und Fahrkosten | 100 bis 200 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Nichterscheinen oder Terminabsage | 150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Rücknahme des Antrags | 150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) |
Sektoral: Podologie
- Prüfungsform
- mündlich-praktisch[1]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[1]
- Antragsfrist
- Anmeldeschluss 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| mündlich-praktische Überprüfung | 250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Beisitzerentschädigung und Fahrkosten | 100 bis 200 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Nichterscheinen oder Terminabsage | 150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Rücknahme des Antrags | 150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) |
Quellen
- [1]Merkblatt für Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter (Gesundheitsamt Würzburg) · Landratsamt Würzburg, Gesundheitsamt (veröffentlicht über Landkreis Schweinfurt) · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV), Anlage Tarif-Nr. 3.9 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026