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Landratsamt Würzburg, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

Prüfung
Anschrift
Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg[1]
Zuständig für
12 Kreise und kreisfreie Städte[2]

Aschaffenburg, Aschaffenburg (Landkreis), Bad Kissingen (Landkreis), Haßberge (Landkreis), Kitzingen (Landkreis), Main-Spessart (Landkreis), Miltenberg (Landkreis), Rhön-Grabfeld (Landkreis), Schweinfurt, Schweinfurt (Landkreis), Würzburg, Würzburg (Landkreis)

Antrag bei
Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) des Wohnorts oder des künftigen Tätigkeitsorts
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 10 Nr. 6 Heilberufeverordnung (HeilBV)[2]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Die Gebühr des staatlichen Gesundheitsamts für die Überprüfung richtet sich nach Tarif-Nr. 3.9 der Gesundheitsgebührenverordnung (105 bis 500 Euro zuzüglich der Auslagen für Beisitzer).[3]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[1]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[1]
Antragsfrist
Anmeldeschluss 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Überprüfung250 €[1]
mündlich-praktische Überprüfung250 €[1]
Beisitzerentschädigung und Fahrkosten100 bis 200 €[1]
Nichterscheinen oder Terminabsage150 €[1]
Rücknahme des Antrags150 €[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[1]
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Antragsfrist
Anmeldeschluss 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
schriftliche Überprüfung250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
mündlich-praktische Überprüfung250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Beisitzerentschädigung und Fahrkosten100 bis 200 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Nichterscheinen oder Terminabsage150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Rücknahme des Antrags150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[1]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Antragsfrist
Anmeldeschluss 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündlich-praktische Überprüfung250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Beisitzerentschädigung und Fahrkosten100 bis 200 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Nichterscheinen oder Terminabsage150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Rücknahme des Antrags150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)

Sektoral: Podologie

Prüfungsform
mündlich-praktisch[1]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Antragsfrist
Anmeldeschluss 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
mündlich-praktische Überprüfung250 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Beisitzerentschädigung und Fahrkosten100 bis 200 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Nichterscheinen oder Terminabsage150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Rücknahme des Antrags150 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)

Quellen

  1. [1]Merkblatt für Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter (Gesundheitsamt Würzburg) · Landratsamt Würzburg, Gesundheitsamt (veröffentlicht über Landkreis Schweinfurt) · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV), Anlage Tarif-Nr. 3.9 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026