
Stadt Augsburg, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.
AntragPrüfungErlaubnis
- Zuständig für
- Augsburg[2]
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 10 Heilberufeverordnung (HeilBV); Stadt als Kreisverwaltungsbehörde[2]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Augsburg oder die erklärte Absicht, sich in Augsburg niederzulassen.[1]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[1]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[1]
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie; ohne dieses Prüfungsfach genügen gleichwertige Kenntnisse, die durch aussagekräftige Unterlagen über eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung in Psychotherapie nachgewiesen werden.[1]
- Antragsfrist
- 1. Juli bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober[1]
Sektoral: Physiotherapie
- Prüfungsform
- mündlich[1]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[1]
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Zusatzqualifikation nach dem Muster-Curriculum der Physiotherapie-Berufsverbände in Bayern (60 Unterrichtseinheiten) oder eine im Wesentlichen vergleichbare Zusatzqualifikation sowie die Versicherung, ausschließlich im Bereich der Physiotherapie tätig zu werden.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubniserteilung | 200 €[1] | |
| Versagung der Erlaubnis | 100 €[1] | |
| Antragsrücknahme oder Terminverschiebung (Verschiebung nur einmalig möglich) | 100 €[1] | |
| mündliche Überprüfung | 320 bis 400 €[1] |
- Nach dem Merkblatt (Stand Mai 2023) wird die mündliche Überprüfung für Physiotherapie derzeit nicht angeboten; die Erlaubnis kann nach Aktenlage erteilt werden.[1]
Quellen
- [1]Informationen für Heilpraktikeranwärter (Merkblatt) · Stadt Augsburg, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026