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Stadt Augsburg, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

AntragPrüfungErlaubnis
Zuständig für
Augsburg[2]
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 10 Heilberufeverordnung (HeilBV); Stadt als Kreisverwaltungsbehörde[2]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Augsburg oder die erklärte Absicht, sich in Augsburg niederzulassen.[1]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[1]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[1]
Antragsfrist
1. Juli bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubniserteilung200 €[1]
Versagung der Erlaubnis100 €[1]
Antragsrücknahme oder Terminverschiebung (Verschiebung nur einmalig möglich)100 €[1]
schriftliche Überprüfung250 bis 300 €[1]
mündliche Überprüfung320 bis 400 €[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[1]
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Nach Aktenlage
möglich[1]
Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie; ohne dieses Prüfungsfach genügen gleichwertige Kenntnisse, die durch aussagekräftige Unterlagen über eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung in Psychotherapie nachgewiesen werden.[1]
Antragsfrist
1. Juli bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubniserteilung200 €[1]
Versagung der Erlaubnis100 €[1]
Antragsrücknahme oder Terminverschiebung (Verschiebung nur einmalig möglich)100 €[1]
schriftliche Überprüfung250 bis 300 €[1]
mündliche Überprüfung320 bis 400 €[1]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich[1]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[1]
Nach Aktenlage
möglich[1]
Zusatzqualifikation nach dem Muster-Curriculum der Physiotherapie-Berufsverbände in Bayern (60 Unterrichtseinheiten) oder eine im Wesentlichen vergleichbare Zusatzqualifikation sowie die Versicherung, ausschließlich im Bereich der Physiotherapie tätig zu werden.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubniserteilung200 €[1]
Versagung der Erlaubnis100 €[1]
Antragsrücknahme oder Terminverschiebung (Verschiebung nur einmalig möglich)100 €[1]
mündliche Überprüfung320 bis 400 €[1]
  • Nach dem Merkblatt (Stand Mai 2023) wird die mündliche Überprüfung für Physiotherapie derzeit nicht angeboten; die Erlaubnis kann nach Aktenlage erteilt werden.[1]

Quellen

  1. [1]Informationen für Heilpraktikeranwärter (Merkblatt) · Stadt Augsburg, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026