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Stadt Ingolstadt, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

AntragPrüfungErlaubnis
Zuständig für
Ingolstadt[2]
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 10 Heilberufeverordnung (HeilBV); Stadt als Kreisverwaltungsbehörde[2]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht.

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 60 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Antragsfrist
31. Dezember für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober (vollständige Unterlagen)[1]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Verwaltungsgebühr bei Erlaubnis300 €[1]
schriftliche Prüfung250 €[1]
mündlich-praktische Prüfung250 €[1]
Aufwandsentschädigung für Beisitzerca. 100 €[1]
Auslagen für Prüfungsfragen und Zustellung62,76 €[1]
Rücknahme vor der schriftlichen Prüfung (zuzüglich 2,76 € Zustellung)150 €[1]
Ablehnung wegen Nichtteilnahme (Verwaltungsgebühr; dazu Gebühr schriftliche Prüfung und Auslagen)150 €[1]
Rücknahme nach erfolgloser schriftlicher Prüfung (Verwaltungsgebühr)175 €[1]
Ablehnung nach erfolgloser schriftlicher Prüfung (Verwaltungsgebühr)200 €[1]
Rücknahme nach erfolgloser mündlicher Prüfung (Verwaltungsgebühr)200 €[1]
Ablehnung nach erfolgloser mündlicher Prüfung (Verwaltungsgebühr)225 €[1]
Erlaubnis ohne Prüfung (auf Antrag)150 bis 500 €[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 45 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Nach Aktenlage
möglich[5]
Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie: Die erforderlichen Kenntnisse gelten als nachgewiesen, eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt entfällt. Sonst prüft die Kreisverwaltungsbehörde zunächst nach Aktenlage.[5]
Antragsfrist
31. Dezember für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober (vollständige Unterlagen)[4]
Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Verwaltungsgebühr bei Erlaubnis300 €[4]
schriftliche Prüfung250 €[4]
mündlich-praktische Prüfung250 €[4]
Aufwandsentschädigung für Beisitzerca. 100 €[4]
Auslagen für Prüfungsfragen und Zustellung62,76 €[4]
Rücknahme vor der schriftlichen Prüfung (zuzüglich 2,76 € Zustellung)150 €[4]
Ablehnung wegen Nichtteilnahme (Verwaltungsgebühr; dazu Gebühr schriftliche Prüfung und Auslagen)150 €[4]
Rücknahme nach erfolgloser schriftlicher Prüfung (Verwaltungsgebühr)175 €[4]
Ablehnung nach erfolgloser schriftlicher Prüfung (Verwaltungsgebühr)200 €[4]
Rücknahme nach erfolgloser mündlicher Prüfung (Verwaltungsgebühr)200 €[4]
Ablehnung nach erfolgloser mündlicher Prüfung (Verwaltungsgebühr)225 €[4]
Erlaubnis ohne Prüfung (auf Antrag)150 bis 500 €[4]

Quellen

  1. [1]Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde (mit Kostenaufstellung) · Stadt Ingolstadt · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Antrag auf Erteilung der Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (mit Kostenaufstellung) · Stadt Ingolstadt · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 11. Februar 2025 · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention · abgerufen am 19.10.2026