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Landeshauptstadt München, Gesundheitsreferat

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

AntragPrüfungErlaubnis
Website
Seite der Behörde[1]
Zuständig für
München, Landeshauptstadt[2]
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 10 Heilberufeverordnung (HeilBV); Stadt als Kreisverwaltungsbehörde[2]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Die Überprüfung in München ist nur möglich, wenn Sie im Stadtgebiet wohnen oder nachweislich in München tätig werden wollen.[1]
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bis zur Höchstzahl berücksichtigt.[1]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[1]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 60 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Antragsfrist
1. Juli bis 15. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 1. Januar bis 15. Juni für die Überprüfung im Oktober[1]
Online-Antrag
Online-Antrag der Stelle[1]
Wiederholung
Für eine erneute Teilnahme stellen Sie innerhalb der Fristen einen neuen Antrag mit aktuellen Unterlagen; die Überprüfung muss als Einheit bestanden werden.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Bearbeitungs- und Bescheidgebühr200 €[1]
schriftliche Überprüfung300 €[1]
mündliche Überprüfung200 €[1]
Zustellung von Bescheiden2,60 bis 2,80 €[1]
Aufwandsentschädigung für Beisitzerca. 120 bis 170 €[1]
Auslagen (u. a. Prüfungsräume)ca. 100 €[1]
Auslagen für Prüfungsfragen60 €[1]
Antragsrücknahme (mindestens, nach Bearbeitungsstand)150 €[1]
Ablehnungsbescheid nach nicht bestandener schriftlicher Überprüfung (Zahlungsaufforderung insgesamt)ca. 600 €[1]

Unterlagen

  • Antragsformular (nur bei postalischer Antragstellung)[1]
  • ärztliches Zeugnis, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate[1]
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OB), nicht älter als drei Monate[1]
  • Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss[1]
  • Bestätigung über die Richtigkeit der eingereichten Dokumente (nur bei postalischer Antragstellung)[1]
  • Ein Verschieben der Überprüfung ist nicht möglich; der Antrag muss zurückgenommen (150 €) und für eine spätere Überprüfung neu gestellt werden.[1]
  • Die mündlichen Überprüfungen finden frühestens drei Wochen nach der schriftlichen Überprüfung statt und werden einzeln terminiert.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[4]
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 45 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Nach Aktenlage
möglich[5]
Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie: Die erforderlichen Kenntnisse gelten als nachgewiesen, eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt entfällt. Sonst prüft die Kreisverwaltungsbehörde zunächst nach Aktenlage.[5]
Online-Antrag
Online-Antrag der Stelle[4]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Bearbeitungs- und Bescheidgebühr200 €[4]
schriftliche Überprüfung300 €[4]
mündliche Überprüfung200 €[4]
Zustellung von Bescheiden2,60 bis 2,80 €[4]
Aufwandsentschädigung für Beisitzerca. 120 bis 170 €[4]
Auslagen (u. a. Prüfungsräume)ca. 100 €[4]
Auslagen für Prüfungsfragen60 €[4]
Antragsrücknahme (mindestens, nach Bearbeitungsstand)150 €[4]
Ablehnungsbescheid nach nicht bestandener schriftlicher Überprüfung (Zahlungsaufforderung insgesamt)ca. 600 €[4]

Sektoral: Physiotherapie

Prüfungsform
mündlich[6]
Online-Antrag
Online-Antrag der Stelle[6]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Bearbeitungs- und Bescheidgebühr200 €[6]
Gebühr für die Kenntnisüberprüfung200 €[6]
Postzustellungsauftrag2,58 €[6]
Aufwandsentschädigung für Beisitzer einschließlich anteiliger Fahrtkosten (mindestens)100 €[6]
Rücknahme des Antrags150 €[6]
Gesamtkosten unabhängig vom Ergebnis der Überprüfungca. 550 €[6]

Sektoral: Podologie

Online-Antrag
Online-Antrag der Stelle[7]

Quellen

  1. [1]Heilpraktikererlaubnis (allgemein) · Landeshauptstadt München, Gesundheitsreferat · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie · Landeshauptstadt München, Gesundheitsreferat · abgerufen am 19.10.2026
  5. [5]Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 11. Februar 2025 · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention · abgerufen am 19.10.2026
  6. [6]Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie · Landeshauptstadt München, Gesundheitsreferat · abgerufen am 19.10.2026
  7. [7]Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Podologie · Landeshauptstadt München, Gesundheitsreferat · abgerufen am 19.10.2026