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Landkreis Darmstadt-Dieburg

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Hessen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Hessen.

AntragErlaubnis
Zuständig für
Darmstadt-Dieburg (Landkreis)[1]
Prüfung bei
Gesundheitsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt
Geprüft wird bei
Gesundheitsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (StAnz. 2019 S. 1384)[2]

Besonderheiten

  • Der Landkreis leitet den Antrag an das gemeinsame Gesundheitsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt weiter.[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Wiederholung
Für jeden neuen Versuch ist ein neuer, gebührenpflichtiger Antrag nötig.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde250 €[1]
Ablehnung des Antrags187,50 €[1]
Rücknahme des Antrags125 €[1]

Unterlagen

  • Lebenslauf[2]
  • Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
  • Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
  • Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
  • Bei Antragstellung ist ein Vorschuss von 125 € auf die Erlaubnisgebühr zu zahlen.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Wiederholung
Für jeden neuen Versuch ist ein neuer, gebührenpflichtiger Antrag nötig.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde250 €[1]
Ablehnung des Antrags187,50 €[1]
Rücknahme des Antrags125 €[1]

Unterlagen

  • Lebenslauf[2]
  • Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
  • Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
  • Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
  • Bei Antragstellung ist ein Vorschuss von 125 € auf die Erlaubnisgebühr zu zahlen.[1]

Quellen

  1. [1]Informationen für angehende Heilpraktiker · Landkreis Darmstadt-Dieburg · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (Az. V8-18b2500-0001/2009/005) · Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · abgerufen am 19.10.2026