
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Hessen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Hessen.
AntragErlaubnis
- Zuständig für
- Darmstadt-Dieburg (Landkreis)[1]
- Prüfung bei
- Gesundheitsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt
- Geprüft wird bei
- Gesundheitsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (StAnz. 2019 S. 1384)[2]
Besonderheiten
- Der Landkreis leitet den Antrag an das gemeinsame Gesundheitsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt weiter.[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Wiederholung
- Für jeden neuen Versuch ist ein neuer, gebührenpflichtiger Antrag nötig.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde | 250 €[1] | |
| Ablehnung des Antrags | 187,50 €[1] | |
| Rücknahme des Antrags | 125 €[1] |
Unterlagen
- Lebenslauf[2]
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
- Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
- Bei Antragstellung ist ein Vorschuss von 125 € auf die Erlaubnisgebühr zu zahlen.[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Wiederholung
- Für jeden neuen Versuch ist ein neuer, gebührenpflichtiger Antrag nötig.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde | 250 €[1] | |
| Ablehnung des Antrags | 187,50 €[1] | |
| Rücknahme des Antrags | 125 €[1] |
Unterlagen
- Lebenslauf[2]
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
- Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
- Bei Antragstellung ist ein Vorschuss von 125 € auf die Erlaubnisgebühr zu zahlen.[1]
Quellen
- [1]Informationen für angehende Heilpraktiker · Landkreis Darmstadt-Dieburg · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (Az. V8-18b2500-0001/2009/005) · Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · abgerufen am 19.10.2026