
Landkreis Kassel
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Hessen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Hessen.
AntragErlaubnis
- Zuständig für
- Kassel (Landkreis)[1]
- Prüfung bei
- Gesundheitsamt Region Kassel
- Geprüft wird bei
- Gesundheitsamt Region Kassel
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (StAnz. 2019 S. 1384)[2]
Besonderheiten
- Der Landkreis leitet den Antrag zur Kenntnisüberprüfung an das Gesundheitsamt Region Kassel weiter; nach der Überprüfung entscheidet die Erlaubnisbehörde.[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Antragsfrist
- Der vollständige Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Überprüfungstermin beim Landkreis eingegangen sein; gibt es mehr Anträge als Plätze, werden Sie für den nächstmöglichen Termin vorgesehen.[1]
- Wiederholung
- Seit 1. Januar 2020 sind höchstens drei Wiederholungen möglich. Nach Nichtbestehen ist ein neuer Antrag nötig; dafür genügen ergänzend ein aktuelles Führungszeugnis und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde | 250 €[1] |
Unterlagen
- Lebenslauf[2]
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
- Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Antragsfrist
- Der vollständige Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Überprüfungstermin beim Landkreis eingegangen sein; gibt es mehr Anträge als Plätze, werden Sie für den nächstmöglichen Termin vorgesehen.[1]
- Wiederholung
- Seit 1. Januar 2020 sind höchstens drei Wiederholungen möglich. Nach Nichtbestehen ist ein neuer Antrag nötig; dafür genügen ergänzend ein aktuelles Führungszeugnis und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde | 250 €[1] |
Unterlagen
- Lebenslauf[2]
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
- Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
Quellen
- [1]Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis) · Landkreis Kassel · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (Az. V8-18b2500-0001/2009/005) · Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · abgerufen am 19.10.2026