heilpraktiker-ausbildung.eu

Landkreis Kassel

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Hessen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Hessen.

AntragErlaubnis
Zuständig für
Kassel (Landkreis)[1]
Prüfung bei
Gesundheitsamt Region Kassel
Geprüft wird bei
Gesundheitsamt Region Kassel
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (StAnz. 2019 S. 1384)[2]

Besonderheiten

  • Der Landkreis leitet den Antrag zur Kenntnisüberprüfung an das Gesundheitsamt Region Kassel weiter; nach der Überprüfung entscheidet die Erlaubnisbehörde.[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Antragsfrist
Der vollständige Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Überprüfungstermin beim Landkreis eingegangen sein; gibt es mehr Anträge als Plätze, werden Sie für den nächstmöglichen Termin vorgesehen.[1]
Wiederholung
Seit 1. Januar 2020 sind höchstens drei Wiederholungen möglich. Nach Nichtbestehen ist ein neuer Antrag nötig; dafür genügen ergänzend ein aktuelles Führungszeugnis und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde250 €[1]

Unterlagen

  • Lebenslauf[2]
  • Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
  • Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
  • Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Antragsfrist
Der vollständige Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Überprüfungstermin beim Landkreis eingegangen sein; gibt es mehr Anträge als Plätze, werden Sie für den nächstmöglichen Termin vorgesehen.[1]
Wiederholung
Seit 1. Januar 2020 sind höchstens drei Wiederholungen möglich. Nach Nichtbestehen ist ein neuer Antrag nötig; dafür genügen ergänzend ein aktuelles Führungszeugnis und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde250 €[1]

Unterlagen

  • Lebenslauf[2]
  • Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
  • Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
  • Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]

Quellen

  1. [1]Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis) · Landkreis Kassel · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (Az. V8-18b2500-0001/2009/005) · Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · abgerufen am 19.10.2026