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Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Hessen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Hessen.

AntragPrüfungErlaubnis
Anschrift
Schwanallee 23, 35037 Marburg[1]
Zuständig für
Marburg-Biedenkopf (Landkreis)[1]
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (StAnz. 2019 S. 1384)[2]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Grundlage der Überprüfung sind die hessischen Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 3. Dezember 2019, gültig bis 31. Dezember 2026.[2]
  • Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 20 Personen begrenzt.[1]
  • Vorzulegen ist der Nachweis des Erstwohnsitzes im Landkreis; wohnen Sie außerhalb, müssen Sie die geplante Tätigkeitsaufnahme im Landkreis glaubhaft nachweisen.[1]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[2]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[2]
Antragsfrist
Anmeldeschluss ist der 1. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März und der 30. Juni für die Überprüfung im Oktober.[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis250 €[1]
schriftliche Überprüfung240 €[1]
mündlich-praktische Überprüfung164 €[1]

Unterlagen

  • Lebenslauf[2]
  • Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
  • Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
  • Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
  • Der mündlich-praktische Teil dauert mindestens 30 und höchstens 60 Minuten und ist in der Regel eine Einzelprüfung; den Vorsitz hat ein Arzt des Gesundheitsamts, ein Heilpraktiker nimmt als Beobachter teil.[2]
  • Nach Abschluss der Überprüfung können Sie auf Antrag Einsicht in alle Unterlagen der Überprüfung nehmen.[2]
  • Für den Beisitzer werden Auslagen nach Aufwand erhoben.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[2]
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[2]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[2]
Nach Aktenlage
möglich[2]
Diplom in Psychologie oder Diplom- bzw. Masterabschluss in Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie; dann ist keine Überprüfung erforderlich.[2]
Antragsfrist
Anmeldeschluss ist der 1. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März und der 30. Juni für die Überprüfung im Oktober.[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erteilung der Erlaubnis250 €[1]
schriftliche Überprüfung240 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
mündlich-praktische Überprüfung164 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)

Unterlagen

  • Lebenslauf[2]
  • Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
  • Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
  • Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
  • Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
  • Für den Beisitzer werden Auslagen nach Aufwand erhoben.[1]

Quellen

  1. [1]Merkblatt zur Beantragung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz · Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (Az. V8-18b2500-0001/2009/005) · Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · abgerufen am 19.10.2026