
Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Hessen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Hessen.
AntragPrüfungErlaubnis
- Anschrift
- Schwanallee 23, 35037 Marburg[1]
- Zuständig für
- Marburg-Biedenkopf (Landkreis)[1]
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (StAnz. 2019 S. 1384)[2]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Grundlage der Überprüfung sind die hessischen Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 3. Dezember 2019, gültig bis 31. Dezember 2026.[2]
- Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 20 Personen begrenzt.[1]
- Vorzulegen ist der Nachweis des Erstwohnsitzes im Landkreis; wohnen Sie außerhalb, müssen Sie die geplante Tätigkeitsaufnahme im Landkreis glaubhaft nachweisen.[1]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[2]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2]
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[2]
- Antragsfrist
- Anmeldeschluss ist der 1. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März und der 30. Juni für die Überprüfung im Oktober.[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 250 €[1] | |
| schriftliche Überprüfung | 240 €[1] | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 164 €[1] |
Unterlagen
- Lebenslauf[2]
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
- Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
- Der mündlich-praktische Teil dauert mindestens 30 und höchstens 60 Minuten und ist in der Regel eine Einzelprüfung; den Vorsitz hat ein Arzt des Gesundheitsamts, ein Heilpraktiker nimmt als Beobachter teil.[2]
- Nach Abschluss der Überprüfung können Sie auf Antrag Einsicht in alle Unterlagen der Überprüfung nehmen.[2]
- Für den Beisitzer werden Auslagen nach Aufwand erhoben.[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[2]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[2]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[2]
- Nach Aktenlage
- möglich[2]Diplom in Psychologie oder Diplom- bzw. Masterabschluss in Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie; dann ist keine Überprüfung erforderlich.[2]
- Antragsfrist
- Anmeldeschluss ist der 1. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März und der 30. Juni für die Überprüfung im Oktober.[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erteilung der Erlaubnis | 250 €[1] | |
| schriftliche Überprüfung | 240 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 164 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) |
Unterlagen
- Lebenslauf[2]
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
- Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
- Für den Beisitzer werden Auslagen nach Aufwand erhoben.[1]
Quellen
- [1]Merkblatt zur Beantragung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz · Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (Az. V8-18b2500-0001/2009/005) · Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · abgerufen am 19.10.2026