
Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Hessen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Hessen.
AntragPrüfungErlaubnis
- Anschrift
- Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach[1]
- Zuständig für
- Rheingau-Taunus-Kreis[1]
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (StAnz. 2019 S. 1384)[2]
- Prüfungstermine
- dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Besonderheiten
- Grundlage der Überprüfung sind die hessischen Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 3. Dezember 2019, gültig bis 31. Dezember 2026.[2]
- Zuständig ist der Kreis bei Hauptwohnsitz im Rheingau-Taunus-Kreis oder glaubhaft nachgewiesener Niederlassungsabsicht dort.[1]
- Die begrenzten Plätze werden nach Eingangsdatum der Anträge vergeben; eine Warteliste wird nicht geführt.[1]
- Eingeschränkte Überprüfungen führt das Gesundheitsamt nur für Psychotherapie und Physiotherapie durch.[1]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[2]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2]
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[2]
- Antragsfrist
- Anmeldung vom 1. Juli bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, vom 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober; Anträge außerhalb dieser Zeiträume werden nicht bearbeitet.[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis, grundsätzlich direkt nach Antragstellung fällig | 250 €[1] | |
| schriftliche Überprüfung | 240 €[1] | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 164 €[1] | |
| Beisitzer mündliche Überprüfung | 60 €[1] | |
| Ablehnung nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 62,50 € werden erstattet) | 187,50 €[1] | |
| Rücknahme des Antrags nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 125 € werden erstattet) | 125 €[1] | |
| Verschiebung des Überprüfungstermins innerhalb der letzten sechs Wochen | 25 €[1] |
Unterlagen
- Antragsformular des Rheingau-Taunus-Kreises, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (im Original)[1]
- Tabellarischer Lebenslauf (im Original)[1]
- Meldebestätigung über den Haupt- bzw. Erstwohnsitz im Kreis oder Nachweis über die künftige Betriebsstätte im Kreis (im Original)[1]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate (im Original)[1]
- Geburtsurkunde, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
- Gültiger Personalausweis (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
- Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
- Führungszeugnis der Belegart 0, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate, zur Vorlage beim Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises[1]
- Der mündlich-praktische Teil dauert mindestens 30 und höchstens 60 Minuten und ist in der Regel eine Einzelprüfung; den Vorsitz hat ein Arzt des Gesundheitsamts, ein Heilpraktiker nimmt als Beobachter teil.[2]
- Nach Abschluss der Überprüfung können Sie auf Antrag Einsicht in alle Unterlagen der Überprüfung nehmen.[2]
- Der mündlich-praktische Teil findet etwa 4 bis 6 Wochen nach dem schriftlichen Teil statt.[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[2]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[2]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[2]
- Nach Aktenlage
- möglich[2]Diplom in Psychologie oder Diplom- bzw. Masterabschluss in Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie; dann ist keine Überprüfung erforderlich.[2]
- Antragsfrist
- Anmeldung vom 1. Juli bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, vom 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober; Anträge außerhalb dieser Zeiträume werden nicht bearbeitet.[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis, grundsätzlich direkt nach Antragstellung fällig | 250 €[1] | |
| schriftliche Überprüfung | 240 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 164 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Prüfung nach Aktenlage | Uneinheitliche Angaben der Behörden: 350 €[1] · 80 bis 180 €[3] | |
| Ablehnung nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 62,50 € werden erstattet) | 187,50 €[1] | |
| Rücknahme des Antrags nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 125 € werden erstattet) | 125 €[1] | |
| Verschiebung des Überprüfungstermins innerhalb der letzten sechs Wochen | 25 €[1] |
Unterlagen
- Antragsformular des Rheingau-Taunus-Kreises, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (im Original)[1]
- Tabellarischer Lebenslauf (im Original)[1]
- Meldebestätigung über den Haupt- bzw. Erstwohnsitz im Kreis oder Nachweis über die künftige Betriebsstätte im Kreis (im Original)[1]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate (im Original)[1]
- Geburtsurkunde, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
- Gültiger Personalausweis (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
- Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
- Führungszeugnis der Belegart 0, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate, zur Vorlage beim Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises[1]
- Für Diplom-Psychologen: Diplom- oder Masterabschluss mit Nachweis des Prüfungsfachs Klinische Psychologie[1]
- Anträge nach Aktenlage sind an keine Frist gebunden und können jederzeit gestellt werden.[1]
Sektoral: Physiotherapie
- Nach Aktenlage
- möglich[1]
- Antragsfrist
- Anmeldung vom 1. Juli bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, vom 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober; Anträge außerhalb dieser Zeiträume werden nicht bearbeitet.[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis, grundsätzlich direkt nach Antragstellung fällig | 250 €[1] | |
| mündliche Überprüfung | 164 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Beisitzer mündliche Überprüfung | 60 €[1] | |
| Prüfung nach Aktenlage | Uneinheitliche Angaben der Behörden: 350 €[1] · 80 bis 180 €[3] | |
| Ablehnung nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 62,50 € werden erstattet) | 187,50 €[1] | |
| Rücknahme des Antrags nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 125 € werden erstattet) | 125 €[1] | |
| Verschiebung des Überprüfungstermins innerhalb der letzten sechs Wochen | 25 €[1] |
Unterlagen
- Antragsformular des Rheingau-Taunus-Kreises, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (im Original)[1]
- Tabellarischer Lebenslauf (im Original)[1]
- Meldebestätigung über den Haupt- bzw. Erstwohnsitz im Kreis oder Nachweis über die künftige Betriebsstätte im Kreis (im Original)[1]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate (im Original)[1]
- Geburtsurkunde, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
- Gültiger Personalausweis (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
- Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
- Führungszeugnis der Belegart 0, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate, zur Vorlage beim Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises[1]
- Nachweis über den Abschluss als Physiotherapeut und die Teilnahme an der Fort- oder Weiterbildung „Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie“ sowie weitere Aus-, Fort- und Weiterbildungen[1]
- Mit einer staatlich anerkannten oder gleichwertigen Aus-, Fort- oder Weiterbildung, die die Kenntnisse zur Erstdiagnose im Tätigkeitsgebiet und die Berufs- und Gesetzeskunde abdeckt, kann auf den schriftlichen Teil verzichtet werden.[1]
Quellen
- [1]Merkblatt Heilpraktikerüberprüfung · Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (Az. V8-18b2500-0001/2009/005) · Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (VwKostO-MFG), Anlage Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 34 · Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege · abgerufen am 19.10.2026