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Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Hessen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Hessen.

AntragPrüfungErlaubnis
Anschrift
Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach[1]
Zuständig für
Rheingau-Taunus-Kreis[1]
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (StAnz. 2019 S. 1384)[2]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Grundlage der Überprüfung sind die hessischen Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 3. Dezember 2019, gültig bis 31. Dezember 2026.[2]
  • Zuständig ist der Kreis bei Hauptwohnsitz im Rheingau-Taunus-Kreis oder glaubhaft nachgewiesener Niederlassungsabsicht dort.[1]
  • Die begrenzten Plätze werden nach Eingangsdatum der Anträge vergeben; eine Warteliste wird nicht geführt.[1]
  • Eingeschränkte Überprüfungen führt das Gesundheitsamt nur für Psychotherapie und Physiotherapie durch.[1]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[2]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[2]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[2]
Antragsfrist
Anmeldung vom 1. Juli bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, vom 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober; Anträge außerhalb dieser Zeiträume werden nicht bearbeitet.[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubnis, grundsätzlich direkt nach Antragstellung fällig250 €[1]
schriftliche Überprüfung240 €[1]
mündlich-praktische Überprüfung164 €[1]
Beisitzer mündliche Überprüfung60 €[1]
Ablehnung nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 62,50 € werden erstattet)187,50 €[1]
Rücknahme des Antrags nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 125 € werden erstattet)125 €[1]
Verschiebung des Überprüfungstermins innerhalb der letzten sechs Wochen25 €[1]

Unterlagen

  • Antragsformular des Rheingau-Taunus-Kreises, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (im Original)[1]
  • Tabellarischer Lebenslauf (im Original)[1]
  • Meldebestätigung über den Haupt- bzw. Erstwohnsitz im Kreis oder Nachweis über die künftige Betriebsstätte im Kreis (im Original)[1]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate (im Original)[1]
  • Geburtsurkunde, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
  • Gültiger Personalausweis (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
  • Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
  • Führungszeugnis der Belegart 0, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate, zur Vorlage beim Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises[1]
  • Der mündlich-praktische Teil dauert mindestens 30 und höchstens 60 Minuten und ist in der Regel eine Einzelprüfung; den Vorsitz hat ein Arzt des Gesundheitsamts, ein Heilpraktiker nimmt als Beobachter teil.[2]
  • Nach Abschluss der Überprüfung können Sie auf Antrag Einsicht in alle Unterlagen der Überprüfung nehmen.[2]
  • Der mündlich-praktische Teil findet etwa 4 bis 6 Wochen nach dem schriftlichen Teil statt.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungsform
schriftlich, mündlich-praktisch[2]
Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[2]
Mündlich
höchstens 45 Minuten[2]
Nach Aktenlage
möglich[2]
Diplom in Psychologie oder Diplom- bzw. Masterabschluss in Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie; dann ist keine Überprüfung erforderlich.[2]
Antragsfrist
Anmeldung vom 1. Juli bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, vom 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober; Anträge außerhalb dieser Zeiträume werden nicht bearbeitet.[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubnis, grundsätzlich direkt nach Antragstellung fällig250 €[1]
schriftliche Überprüfung240 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
mündlich-praktische Überprüfung164 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Prüfung nach AktenlageUneinheitliche Angaben der Behörden: 350 €[1] · 80 bis 180 €[3]
Ablehnung nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 62,50 € werden erstattet)187,50 €[1]
Rücknahme des Antrags nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 125 € werden erstattet)125 €[1]
Verschiebung des Überprüfungstermins innerhalb der letzten sechs Wochen25 €[1]

Unterlagen

  • Antragsformular des Rheingau-Taunus-Kreises, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (im Original)[1]
  • Tabellarischer Lebenslauf (im Original)[1]
  • Meldebestätigung über den Haupt- bzw. Erstwohnsitz im Kreis oder Nachweis über die künftige Betriebsstätte im Kreis (im Original)[1]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate (im Original)[1]
  • Geburtsurkunde, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
  • Gültiger Personalausweis (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
  • Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
  • Führungszeugnis der Belegart 0, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate, zur Vorlage beim Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises[1]
  • Für Diplom-Psychologen: Diplom- oder Masterabschluss mit Nachweis des Prüfungsfachs Klinische Psychologie[1]
  • Anträge nach Aktenlage sind an keine Frist gebunden und können jederzeit gestellt werden.[1]

Sektoral: Physiotherapie

Nach Aktenlage
möglich[1]
Antragsfrist
Anmeldung vom 1. Juli bis 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, vom 1. Januar bis 30. Juni für die Überprüfung im Oktober; Anträge außerhalb dieser Zeiträume werden nicht bearbeitet.[1]
Wiederholung
Die Überprüfung kann in Hessen höchstens dreimal wiederholt werden (gezählt ab 1. Januar 2020); Fehlversuche in anderen Ländern werden angerechnet, wenn die Wiederholungen dort ebenfalls begrenzt sind. Für jeden neuen Versuch ist ein neuer Antrag nötig.[2]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Erlaubnis, grundsätzlich direkt nach Antragstellung fällig250 €[1]
mündliche Überprüfung164 €[1](abgeleitet aus der Angabe der Quelle)
Beisitzer mündliche Überprüfung60 €[1]
Prüfung nach AktenlageUneinheitliche Angaben der Behörden: 350 €[1] · 80 bis 180 €[3]
Ablehnung nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 62,50 € werden erstattet)187,50 €[1]
Rücknahme des Antrags nach nicht bestandener Überprüfung (anstelle der Erlaubnisgebühr; 125 € werden erstattet)125 €[1]
Verschiebung des Überprüfungstermins innerhalb der letzten sechs Wochen25 €[1]

Unterlagen

  • Antragsformular des Rheingau-Taunus-Kreises, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (im Original)[1]
  • Tabellarischer Lebenslauf (im Original)[1]
  • Meldebestätigung über den Haupt- bzw. Erstwohnsitz im Kreis oder Nachweis über die künftige Betriebsstätte im Kreis (im Original)[1]
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate (im Original)[1]
  • Geburtsurkunde, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
  • Gültiger Personalausweis (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
  • Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses (beglaubigte Kopie oder Original nach Termin)[1]
  • Führungszeugnis der Belegart 0, bei Antragstellung nicht älter als drei Monate, zur Vorlage beim Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises[1]
  • Nachweis über den Abschluss als Physiotherapeut und die Teilnahme an der Fort- oder Weiterbildung „Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie“ sowie weitere Aus-, Fort- und Weiterbildungen[1]
  • Mit einer staatlich anerkannten oder gleichwertigen Aus-, Fort- oder Weiterbildung, die die Kenntnisse zur Erstdiagnose im Tätigkeitsgebiet und die Berufs- und Gesetzeskunde abdeckt, kann auf den schriftlichen Teil verzichtet werden.[1]

Quellen

  1. [1]Merkblatt Heilpraktikerüberprüfung · Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (Az. V8-18b2500-0001/2009/005) · Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (VwKostO-MFG), Anlage Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 34 · Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege · abgerufen am 19.10.2026