
Landeshauptstadt Wiesbaden: Ordnungsamt (Antrag und Erlaubnis) und Gesundheitsamt (Überprüfung)
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Hessen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Hessen.
AntragPrüfungErlaubnis
- Anschrift
- Ordnungsamt Wiesbaden, Alcide-de-Gasperi-Straße 1, 65197 Wiesbaden[1]
- Zuständig für
- Wiesbaden, Landeshauptstadt[2]
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (StAnz. 2019 S. 1384)[3]
- Prüfungstermine
- Uneinheitliche Angaben der Behörden: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober (zweimal jährlich)[2] · einmal jährlich, dritter Mittwoch im März[4] · dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober (zweimal jährlich)[1]
Besonderheiten
- Grundlage der Überprüfung sind die hessischen Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 3. Dezember 2019, gültig bis 31. Dezember 2026.[3]
- Die Anmeldung erfolgt beim Ordnungsamt, Abteilung Gewerbewesen; eine direkte Anmeldung beim Gesundheitsamt ist nicht möglich.[2]
- Zuständig ist Wiesbaden bei Hauptwohnsitz in Wiesbaden oder hinreichend dargelegter künftiger Niederlassung dort.[2]
- Pro Jahr können höchstens 60 Überprüfungen durchgeführt werden.[2]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: Uneinheitliche Angaben der Behörden: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober (zweimal jährlich)[2] · einmal jährlich, dritter Mittwoch im März[4] · dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober (zweimal jährlich)[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[3]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[3]
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[3]
- Antragsfrist
- Die vollständigen Anmeldeunterlagen müssen 10 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Überprüfung im Gesundheitsamt vorliegen; rechnen Sie die Bearbeitungszeit im Ordnungsamt hinzu.[2]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann höchstens dreimal wiederholt werden (insgesamt vier Versuche), gleich welcher Teil nicht bestanden wurde; für jeden neuen Versuch stellen Sie einen neuen Antrag.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Gebühr des Ordnungsamts für den Antrag | 250 €[1] | |
| schriftliche Überprüfung | 240 €[4] | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 164 €[4] | |
| Beisitzer für die mündliche Überprüfung | 55 €[4] |
Unterlagen
- Lebenslauf[2]
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
- Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
- Der mündlich-praktische Teil dauert mindestens 30 und höchstens 60 Minuten und ist in der Regel eine Einzelprüfung; den Vorsitz hat ein Arzt des Gesundheitsamts, ein Heilpraktiker nimmt als Beobachter teil.[3]
- Nach Abschluss der Überprüfung können Sie auf Antrag Einsicht in alle Unterlagen der Überprüfung nehmen.[3]
- Zum mündlich-praktischen Teil wird nur zugelassen, wer im gleichen Durchgang den schriftlichen Teil bestanden hat.[2]
- Eine Verschiebung aus privaten Gründen ist nur einmal möglich.[1]
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich-praktisch[3]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[3]
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[3]
- Nach Aktenlage
- möglich[3]Diplom in Psychologie oder Diplom- bzw. Masterabschluss in Psychologie mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie; dann ist keine Überprüfung erforderlich.[3]
- Antragsfrist
- Die vollständigen Anmeldeunterlagen müssen 10 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Überprüfung im Gesundheitsamt vorliegen; rechnen Sie die Bearbeitungszeit im Ordnungsamt hinzu.[2]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann höchstens dreimal wiederholt werden (insgesamt vier Versuche), gleich welcher Teil nicht bestanden wurde; für jeden neuen Versuch stellen Sie einen neuen Antrag.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Gebühr des Ordnungsamts für den Antrag | 250 €[1] | |
| schriftliche Überprüfung | 240 €[4](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| mündlich-praktische Überprüfung | 164 €[4](abgeleitet aus der Angabe der Quelle) | |
| Erlaubnis nach Aktenlage | 80 bis 180 €[4] |
Unterlagen
- Lebenslauf[2]
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde[2]
- Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate[2]
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist[2]
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, nicht älter als drei Monate[2]
- Nachweis eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses oder eines gleich- oder höherwertigen Abschlusses[2]
- Erklärung über bisher erfolglose Versuche der Überprüfung (Datum und Ort)[2]
- Anträge auf Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage sind an keine Frist gebunden.[1]
Sektoral: Physiotherapie
- Nach Aktenlage
- möglich[1]Ein Studienabschluss (Bachelor oder Master), der das Tätigkeitsfeld in Theorie und Praxis vollständig abdeckt, und die Urkunde über die Berufsbezeichnung Physiotherapeut.[1]
- Wiederholung
- Die Überprüfung kann höchstens dreimal wiederholt werden (insgesamt vier Versuche), gleich welcher Teil nicht bestanden wurde; für jeden neuen Versuch stellen Sie einen neuen Antrag.[1]
Quellen
- [1]Informationsblatt zur Erlangung einer Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz · Landeshauptstadt Wiesbaden, Ordnungsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Merkblatt für angehende Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Wiesbaden · Landeshauptstadt Wiesbaden, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 03.12.2019 (Az. V8-18b2500-0001/2009/005) · Hessisches Ministerium für Soziales und Integration · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Heilpraktikerüberprüfung · Landeshauptstadt Wiesbaden, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026