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Stadt Essen, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Nordrhein-Westfalen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Nordrhein-Westfalen.

Prüfung
Anschrift
53-1-2 / Heilpraktiker, Hindenburgstraße 29, 45127 Essen[1]
Zuständig für
Essen, Stadt[1]
Antrag bei
Kreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts
Rechtsgrundlage
§ 5 Abs. 1 ZustVO HB NRW (Kreise und kreisfreie Städte)[2]

Besonderheiten

  • Die Prüfung bei der Stadt Essen ist nur möglich, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Essen liegt.[1]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht.

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 60 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Schriftliche Überprüfung280 €[4]AVwGebO NRW 12.1.11.9.2
Mündliche Überprüfung110 €[4]AVwGebO NRW 12.1.11.9.3

Heilpraktiker für Psychotherapie

Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 45 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Schriftliche Überprüfung280 €[4]AVwGebO NRW 12.1.11.9.2
Mündliche Überprüfung110 €[4]AVwGebO NRW 12.1.11.9.3

Sektoral: Podologie

Formular
Formular und Merkblatt der Stelle[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Verwaltungsgebühr für schriftliche und mündliche Überprüfung und Entscheidung über die Erlaubnis450 €[1]
Verwaltungsgebühr bei Verzicht auf die schriftliche Prüfung170 €[1]
Aufwandsentschädigung der Prüfer und Beisitzerca. 200 bis 300 €[1]
Rücktritt oder Terminverschiebung auf Wunsch40 €[1]

Unterlagen

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Personal- oder Lichtbildausweises (ggf. zusätzlich Meldebescheinigung)[1]
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Schulabschlusses[1]
  • Ergebnisse und Unterlagen über eine erfolgreich absolvierte schriftliche und mündliche Prüfung innerhalb eines Lehrgangs oder einer Weiterbildung[1]
  • Amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Podologe[1]
  • Lebenslauf[1]
  • Nachweis über die berufliche Tätigkeit als Podologe[1]
  • Ärztliches Attest nach Vorlage „Ärztliche Bescheinigung“[1]
  • Erklärung zur Straffreiheit nach Vorlage[1]
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE), direkt an das Gesundheitsamt Essen zu senden[1]

Quellen

  1. [1]Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/-in Podologie“ · Stadt Essen, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (ZustVO HB) vom 20.05.2008 · Land Nordrhein-Westfalen · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Anlage Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 12 · Land Nordrhein-Westfalen · abgerufen am 19.10.2026