
Stadt Essen, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Nordrhein-Westfalen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Nordrhein-Westfalen.
Prüfung
- Anschrift
- 53-1-2 / Heilpraktiker, Hindenburgstraße 29, 45127 Essen[1]
- Zuständig für
- Essen, Stadt[1]
- Antrag bei
- Kreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts
- Rechtsgrundlage
- § 5 Abs. 1 ZustVO HB NRW (Kreise und kreisfreie Städte)[2]
Besonderheiten
- Die Prüfung bei der Stadt Essen ist nur möglich, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Essen liegt.[1]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht.
Heilpraktiker ohne Beschränkung
Heilpraktiker für Psychotherapie
Sektoral: Podologie
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr für schriftliche und mündliche Überprüfung und Entscheidung über die Erlaubnis | 450 €[1] | |
| Verwaltungsgebühr bei Verzicht auf die schriftliche Prüfung | 170 €[1] | |
| Aufwandsentschädigung der Prüfer und Beisitzer | ca. 200 bis 300 €[1] | |
| Rücktritt oder Terminverschiebung auf Wunsch | 40 €[1] |
Unterlagen
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personal- oder Lichtbildausweises (ggf. zusätzlich Meldebescheinigung)[1]
- Amtlich beglaubigte Kopie des Schulabschlusses[1]
- Ergebnisse und Unterlagen über eine erfolgreich absolvierte schriftliche und mündliche Prüfung innerhalb eines Lehrgangs oder einer Weiterbildung[1]
- Amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Podologe[1]
- Lebenslauf[1]
- Nachweis über die berufliche Tätigkeit als Podologe[1]
- Ärztliches Attest nach Vorlage „Ärztliche Bescheinigung“[1]
- Erklärung zur Straffreiheit nach Vorlage[1]
- Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE), direkt an das Gesundheitsamt Essen zu senden[1]
Quellen
- [1]Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/-in Podologie“ · Stadt Essen, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (ZustVO HB) vom 20.05.2008 · Land Nordrhein-Westfalen · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Anlage Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 12 · Land Nordrhein-Westfalen · abgerufen am 19.10.2026