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Kreis Recklinghausen, Gesundheitsamt

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Nordrhein-Westfalen. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Nordrhein-Westfalen.

AntragPrüfungErlaubnis
Zuständig für
Gelsenkirchen, Stadt, Münster, Stadt, Coesfeld (Kreis), Recklinghausen (Kreis), Warendorf (Kreis)[1]
Rechtsgrundlage
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Kenntnisüberprüfung und die Entscheidung über die Erlaubnis durch den Kreis Recklinghausen[1]
Prüfungstermine
dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Besonderheiten

  • Im Antragsformular können Sie einen Wunschtermin angeben; er wird berücksichtigt, soweit die Teilnehmerzahl nicht überschritten ist, sonst werden Sie für den nächstmöglichen Termin vorgemerkt.[1]
  • Uneinheitliche Angaben der Behörden: Der Kreis Recklinghausen prüft auch Antragsteller aus der Stadt Bottrop.[1] · Die Stadt Bottrop führt die Prüfung für ihre Einwohner selbst durch.[4]

Termine

Termin noch nicht veröffentlicht. Regel der Stelle: dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober[1]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Prüfungsform
schriftlich, mündlich[1]
Schriftlich
60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[1]
Mündlich
höchstens 60 Minuten[1]
Gruppengröße
bis zu 1 Personen[1]
Wiederholung
Wird ein Teil nicht bestanden, wird der Antrag abgelehnt. Mit einem neuen Antrag können Sie erneut teilnehmen; grundsätzlich sind beide Teile zu wiederholen.[1]
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Schriftliche Überprüfung280 €[2]AVwGebO NRW 12.1.11.9.2
Mündliche Überprüfung110 €[2]AVwGebO NRW 12.1.11.9.3
Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis60 €[2]AVwGebO NRW 12.1.11.10
Ablehnung45 €[1]§ 15 GebG NRW
Rücknahme des Antrags40 €[2]AVwGebO NRW 12.1.11.9.4
Terminverschiebung auf Wunsch40 €[2]AVwGebO NRW 12.1.11.9.4
Ausfallersatz für die Beisitzerca. 200 €[1]§ 10 GebG NRW

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular[1]
  • Tabellarischer Lebenslauf[1]
  • Nachweis mindestens über den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss[1]
  • Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (im Antragsformular enthalten)[1]
  • Erklärung, dass Sie die Erlaubnis bei keiner weiteren Behörde beantragt haben (im Antragsformular enthalten)[1]
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) und ärztliches Zeugnis sind keine Voraussetzung für die Teilnahme, werden aber für die Erlaubnisurkunde benötigt und dürfen bei Erteilung nicht älter als drei Monate sein.[1]

Heilpraktiker für Psychotherapie

Schriftlich
28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Mündlich
höchstens 45 Minuten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Schriftliche Überprüfung280 €[2]AVwGebO NRW 12.1.11.9.2
Mündliche Überprüfung110 €[2]AVwGebO NRW 12.1.11.9.3
Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis60 €[2]AVwGebO NRW 12.1.11.10
Überprüfung nach Aktenlage130 €[2]AVwGebO NRW 12.1.11.9.1

Quellen

  1. [1]Informationsblatt Heilpraktiker/in (allgemeine Heilkunde) · Kreis Recklinghausen, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Anlage Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 12 · Land Nordrhein-Westfalen · abgerufen am 19.10.2026
  3. [3]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
  4. [4]Gesundheitsfachberufe – Besonderheiten · Stadt Münster · abgerufen am 19.10.2026