
Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Prüfungsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.
Prüfung
- Zuständig für
10 Kreise und kreisfreie Städte[2]
Amberg, Amberg-Sulzbach (Landkreis), Cham (Landkreis), Neumarkt i.d.OPf. (Landkreis), Neustadt a.d.Waldnaab (Landkreis), Regensburg, Regensburg (Landkreis), Schwandorf (Landkreis), Tirschenreuth (Landkreis), Weiden i.d.OPf.
- Antrag bei
- Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) des Wohnorts oder des künftigen Tätigkeitsorts
- Antrag bei
- Stadt Regensburg
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 10 Nr. 3 Heilberufeverordnung (HeilBV)[2]
Besonderheiten
- Die Kreisverwaltungsbehörde meldet Sie termingerecht beim Gesundheitsamt Regensburg zur Überprüfung an; die Erlaubnisgebühr erhebt zusätzlich die Kreisverwaltungsbehörde.[1]
- Die Gebühr des staatlichen Gesundheitsamts für die Überprüfung richtet sich nach Tarif-Nr. 3.9 der Gesundheitsgebührenverordnung (105 bis 500 Euro zuzüglich der Auslagen für Beisitzer).[5]
Termine
Termin noch nicht veröffentlicht.
Kalender abonnieren (ICS-Datei mit allen belegten Terminen und Antragsfristen; Adresse zum Abonnieren: https://www.heilpraktiker-ausbildung.eu/pruefung/kalender/by-lra-regensburg.ics)
Vergangene belegte Termine
- 18.03.2026 (schriftlich)[1]
Heilpraktiker ohne Beschränkung
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[1]
- Schriftlich
- 60 Fragen in 120 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Mündlich
- höchstens 60 Minuten[1]
- Antragsfrist
- Anmeldeschluss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde: 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober (Ausschlusstermine)[1]
- Wiederholung
- Schriftlicher und mündlicher Teil bilden eine Einheit; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Überprüfung als nicht bestanden.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| schriftliche Überprüfung | 250 €[1] | |
| Auslagen (u. a. anteilige Saalmiete, Prüfungsfragen, Postzustellung) | ca. 100 €[1] | |
| mündliche Überprüfung | 250 €[1] | |
| Auslagen für die Beisitzenden | ca. 150 bis 200 €[1] | |
| Rücktritt, Nichterscheinen oder Terminabsage (zuzüglich anteiliger Saalmiete und gegebenenfalls Beisitzerkosten) | 150 €[1] |
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Prüfungsform
- schriftlich, mündlich[1]
- Schriftlich
- 28 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 21 richtigen Antworten[3](nach den bundesweiten Leitlinien; die Stelle nennt keinen eigenen Wert)
- Mündlich
- höchstens 45 Minuten[1]
- Antragsfrist
- Anmeldeschluss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde: 31. Dezember des Vorjahres für die Überprüfung im März, 30. Juni für die Überprüfung im Oktober (Ausschlusstermine)[1]
- Wiederholung
- Schriftlicher und mündlicher Teil bilden eine Einheit; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Überprüfung als nicht bestanden.[1]
| Posten | Betrag | Tarifstelle |
|---|---|---|
| schriftliche Überprüfung | 250 €[1] | |
| Auslagen (u. a. anteilige Saalmiete, Prüfungsfragen, Postzustellung) | ca. 100 €[1] | |
| mündliche Überprüfung | 250 €[1] | |
| Auslagen für die Beisitzenden | ca. 150 bis 200 €[1] | |
| Rücktritt, Nichterscheinen oder Terminabsage (zuzüglich anteiliger Saalmiete und gegebenenfalls Beisitzerkosten) | 150 €[1] |
Sektoral: Physiotherapie
Sektoral: Podologie
Sektoral: Logopädie
Quellen
- [1]Heilpraktikerüberprüfung · Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Verordnung zur Ausführung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Vorschriften (Heilberufeverordnung – HeilBV), § 3 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026
- [3]Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BAnz AT 22.12.2017 B5) · Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 19.10.2026
- [4]Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 11. Februar 2025 · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention · abgerufen am 19.10.2026
- [5]Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV), Anlage Tarif-Nr. 3.9 · Freistaat Bayern (gesetze-bayern.de) · abgerufen am 19.10.2026