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Stadt Regensburg

Angaben geprüft am Zuletzt geändert am

Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.

AntragErlaubnis
Zuständig für
Regensburg[2]
Prüfung bei
Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt
Geprüft wird bei
Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt
Rechtsgrundlage
Nr. 3.1 der Bekanntmachung zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG[2]

Heilpraktiker ohne Beschränkung

Gebühren
PostenBetragTarifstelle
Verwaltungsgebühr150 €[1]
Ablehnung80 €[1]
Rücknahme des Antrags30 €[1]

Quellen

  1. [1]Ergänzende Informationen zur Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde · Stadt Regensburg · abgerufen am 19.10.2026
  2. [2]Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 11. Februar 2025 · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention · abgerufen am 19.10.2026