
Stadt Regensburg
Angaben geprüft am Zuletzt geändert am
Antragsstelle für die Heilpraktikererlaubnis in Bayern. Jede Angabe trägt eine Nummer, die auf ihre Quelle unten verweist. Alle Stellen des Landes: Heilpraktikerprüfung in Bayern.
AntragErlaubnis
- Zuständig für
- Regensburg[2]
- Prüfung bei
- Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt
- Geprüft wird bei
- Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt
- Rechtsgrundlage
- Nr. 3.1 der Bekanntmachung zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes vom 11.02.2025 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG[2]
Quellen
- [1]Ergänzende Informationen zur Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde · Stadt Regensburg · abgerufen am 19.10.2026
- [2]Vollzug des Heilpraktikergesetzes (HeilprG), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 11. Februar 2025 · Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention · abgerufen am 19.10.2026